Feldhilfen
Erhalten Sie die Rente als Rechtsnachfolger?
Wählen Sie "Ja" aus, wenn Ihnen die Rente als Rechtsnachfolger bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit zusteht. In diesem Fall geben Sie als "Geburtsdatum des Erblassers" das Geburtsdatum der versicherten Person ein.
Wenn Sie "Nein" auswählen, geben Sie als "Geburtsdatum des Erblassers" Ihr Geburtsdatum ein oder lassen das Feld frei!
Beginn der Rente
Bitte tragen Sie den Beginn Ihrer Rente ein, es sei denn, Sie erhalten die Rente als Rechtsnachfolger im Rahmen einer vereinbarten Rentengarantiezeit.
Dann tragen Sie bitte den Beginn der Rente an den Erblasser ein.
lt. Nr. 14 der Leistungsmitteilung
Die in der Leistungsmitteilung bescheinigten Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre lt. Nr. 14 sind hier zusätzlich einzutragen.
Sofern in Ihrer Leistungsmitteilung mehrere Zeilen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre bescheinigt sind, geben Sie die Beträge bitte auf einem besonderen Blatt an und benennen Sie die Zeile der Anlage R, in der der jeweilige Nachzahlungsbetrag enthalten ist.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht ein zu tragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.
lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nummer 3 der Leistungsmitteilung ein.
Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Leistung
Beginn der Leistung
Geben Sie hier bitte den Beginn der Leistung der in Nr. 3 der Leistungsmitteilung bescheinigten Einnahmen an.
Der Beginn der Leistung wird für die Berechnung des Besteuerungsanteils benötigt.
lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nummer 4 bzw. lt. Nummer 8a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.
Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eien lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.
Die Leibrente ist mit Ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.
Geburtsdatum des Erblassers
Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist. Normalerweie ist hier Ihr eigenes Geburtsdatum anzugeben.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der ältesten Person an.
Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zulöetzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngsten Person an.
lt. Nr. 6, 7, 9 und 13 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 6, 7, 9 und 13 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7), aus, wegen schädlicher Verwendung (9) und sonstige Leistungen (13) sind voll zu versteuern.
lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70% steuerpflichtig.
lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100% steuerpflichtig.
Aufgabe der Selbstnutzung
Geben Sie hier den Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung an. Das Datum muss im Veranlagungsjahr 2013 liegen.
Werbungskosten
Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.
Dazu gehören u.a.:
- Beratungskosten
- Rechtsanwaltskosten
- Sozialgerichtskosten