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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. An Extras wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus können Sie den Fiskus nicht beteiligen.  Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung.

Wenn Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policenvor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Weil diese Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro) übersteigen, können sie die gesamten Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. So können sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge wie Kfz-Haftpflicht oder Arbeitslosenversicherung unter den Sonderausgaben geltend machen.

(2013): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Feldhilfen

AN-Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 25 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

AN-Beiträge zur sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Erstattungen der Kranken-/Pflegeversicherung

Geben Sie hier die im Jahr 2013 erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen aus dem Verischerungsvertrag an.

darin enthaltene Beiträge ohne Anspruch auf Krankengeld

Geben Sie hier den Anteil an den im Jahr 2013 erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergeben hat.

Beiträge für Wahl-, Komfort und Zusatzleistungen (z.B. Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankengeld)

Geben Sie hier die im Jahr 2013 gezahlte Beitragsanteile für Zusatzversicherungen und Wahlleistungen, also Beiträge, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen.

Darunter fallen Wahl-, Komfort und Zusatzleistunge wie z.B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatzversicherung, Heilpraktiker, Krankentagegeld-- oder Krankengeldversicherung.


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