Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind aktuell 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt seit 2008 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Besonders hoch fällt die Zulage für Familien aus, die jüngere Kinder haben oder noch weiteren Nachwuchs bekommen. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr. Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Jahres Brutto-Einkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen um die vollen Zulagen zu erhalten.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.
Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.
Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.
(2013): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt, wenn Vater oder Mutter einen Riester-Vertrag abschließt. Diese Zulage beträgt seit 2008 185 Euro für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Dies kann jedoch auch einstimmig von den Eltern geändert werden, so dass auch der Vater die Kinderzulage erhalten kann.
Besonders hoch fällt die Zulage für Familien aus, die Nachwuchs bekommen oder sehr kleine Kinder haben. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro. Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer bekommt die so genannte Grundzulage, das sind aktuell 154 Euro, dazu die Kinderzulagen, wenn er Kinder hat.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält somit insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr. Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig.
Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind einmal - auch wenn beide Elternteile einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter.
(2013): Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?
Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen.
Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent, des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das geht jedoch nur, wenn auch der Partner „riestert“. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riesterförderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten.
Beispiel: Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner (2 mal 154 Euro).
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro im Jahr aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
(2013): Wer bekommt die Kinderzulage?