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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Finanzamt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Finanzamt



Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben, ist das Wohnsitz-Finanzamt für die Abgabe Ihrer Steuererklärung zuständig.

Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei getrennter Veranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

(2013): Welches Finanzamt ist für mich zuständig?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Die Steuer-Identifikationsnummer soll langfristig die Steuernummer ersetzen, das tut sie aber bisher noch nicht. Das Bundeszentralamt fur Steuern hat im Jahr 2008 jedem Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt, die lebenslang gilt. Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ist elfstellig. Dabei gilt, dass in den ersten zehn Ziffern eine Ziffer genau zweifach ist, alle anderen sind nur einfach enthalten.

Die Länge der Steuernummer variiert je nach Bundesland zwischen 10 und 11 Ziffern.

(2013): Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Sie haben das Recht gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraph 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt
  • Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt
  • Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen

Auch anhängige Verfahren zum Beispiel beim Bundesfinanzhof können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für den Widerspruch genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerbescheid betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.

Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.

(2013): In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?



Wie muss mein Einspruch aussehen?

Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Bescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.

Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.

Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Legen Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt dar. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann jeder Ehegatte für sich allein oder für seinen Partner mit Einspruch einlegen. 

Verwenden Sie auf jeden Fall in Ihrem Text die Begriffe "Einspruch" oder "Widerspruch". Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten.

Trotz Ihres Widerspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihrer Steuerschuld, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben, nachkommen. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.

Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Der Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit dem nächsten Bescheid auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.

(2013): Wie muss mein Einspruch aussehen?


Feldhilfen

Ihre Steuernummer

Die aktuelle Steuernummer finden Sie in den Unterlagen des Finanzamt, z.B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben. Die Nummer ist eindeutig einem Steuerpflichtigen zugeordnet.

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer ("IdNr.")  Wann die alte Steuernummer abgelöst wird, wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Bundesland

Geben Sie hier an, in welchem Bundesland Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

Aktuell zuständiges Finanzamt

Wählen Sie hier das Finanzamt aus, in dessen Bezirk Sie bei der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Die von Lohnsteuer kompakt verwendete Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundesamtes für Finanzen, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind.

In Klammern finden Sie auch die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer). Die letzten zwei bzw. drei Stellen der BUFA-Nr. bilden - je nach Bundesland - zugleich den ersten Zahlenblock Ihrer Steuernummer.

Haben Sie aktuell ihren Wohnort gewechselt?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bisher bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben, weil Sie z.B. umgezogen sind, wählen Sie "ja" aus.

Diese Angabe wird von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

Bisher zuständiges Finanzamt

Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Finanzamtes ein, das bisher für Ihre Steuererklärung zuständig war.

Die Anschrift finden Sie in den Unterlagen Ihres alten Finanzamtes, z.B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Zusätzlich können Sie noch Ihre Steuernummer bei Ihrem alten Finanzamt angeben.

Diese Angaben werden von Ihrem neuen Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

 

 

Den Steuerbescheid einer anderen Person zustellen?

Geben Sie hier "Ja" an, wenn der amtliche Steuerbescheid per Post nicht an den Ehemann bzw. die Ehefrau versendet werden soll.

Wenn Sie "Ja" auswählen, können Sie in den folgenden Feldern eine andere Person benennen, der das Finanzamt den amtlichen Steuerbescheid zusenden soll.

Vorname

Geben Sie hier den Vornamen der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Nachnamen

Geben Sie hier den Nachnamen der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Straße und Hausnummer

Geben Sie hier bitte die Wohnanschrift der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Tragen Sie bitte in das 1. Feld den Straßennamen, in das 2. Feld die Hausnummer (z.B. "13") und ggf. in das 3. Feld einen Hausnummernzusatz (z.B. "A") ein.

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des Wohnortes der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Wohnort

Geben Sie hier den Namen des Wohnortes der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Haben Sie eine aktuelle Steuernummer?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr aktuelles Finanzamt für Sie bereits eine Steuernummervergeben hat. Sie finden die Steuernummer zum Beispiel auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Haben Sie noch keine Steuernummer von Ihrem aktuell zuständigen Finanzamt, wählen Sie bitte "Nein" aus. Es wird dann automatisch eine neue Steuernummer für Sie beantragt.

Hausnummerzusatz

Geben Sie hier einen evtl. Hausnummernzusatz an für die Adresse der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Hausnummer

Geben Sie hier bitte die Hausnummer der Straße für die Adresse der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Postfach

Geben Sie hier bitte das Postfach der Person an, der das Finanzamt den Steuerbescheid zusenden soll.

Zustell-/Beraternummer

Tragen Sie ggf. hier die Zustell-/Beraternummer ein.


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