Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit
Für Kinder im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren besteht ein Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen. Das gilt aber nicht für Freiwilligendienste, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Beginnt Ihr Kind beispielsweise sechs Monate nach dem Schulabschluss den freiwilligen Wehrdienst, wird das Kindergeld sofort gestrichen.
Dem können Sie entgehen, wenn sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.
(2013): Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit
Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen bis zu vier Monate liegen. So lange besteht Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind noch unter 25 Jahre alt ist. Hat es innerhalb dieser Frist keine Ausbildung angefangen, müssen Sie nachweisen, dass es sich um einen Platz bemüht hat, etwa durch entsprechende Bewerbungsschreiben oder Absagen und gegebenenfalls die Meldung beim Jobcenter. In diesem Fall können Kindergeld und Freibeträge auch länger gewährt werden.
Dauert die Übergangszeit allerdings länger als vier Monate, etwa weil Ihr Kind nach dem Abitur erstmal ein halbes Jahr um die Welt reist, verlieren Sie Ihre Ansprüche schon von Anfang an. Die Ausbildungslücke darf vier volle Kalendermonate betragen, muss also spätestens im Monat nach dem vierten Monat beendet sein.
Typische Ausbildungslücken ist etwa die Übergangszeit zwischen Abitur und Studium oder die Zeit vor oder nach einem Freiwilligendienst oder dem freiwilligen Wehrdienst.
Beispiel: Ihre Tochter macht das Abitur und beendet die Schule am 15. 05. Mit einer Ausbildung oder einem Studium sollte sie spätestens im Oktober beginnen, damit Sie als Eltern auch in der Übergangsphase weiterhin Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhalten.
Tipp: Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen. Das gilt aber nicht für Freiwilligendienste, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Beginnt Ihr Kind beispielsweise sechs Monate nach dem Schulabschluss den freiwilligen Wehrdienst, wird das Kindergeld sofort gestrichen. Dem können Sie entgehen, wenn sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.
(2013): Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?
Wann wird die Berufs- oder Schulausbildung meines volljährigen Kindes anerkannt?
Für volljährige Kinder unter 25 Jahre erhalten Sie weiterhin Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, wenn sich Ihr Kind in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet. Hiermit muss es mindestens zehn bis 15 Wochenstunden verbringen. Für jeden Monat wird einzeln geprüft, ob bei Ihrem Kind eine Berufsausbildung vorliegt.
Die Berufsausbildung darf sowohl im In- als auch im Ausland stattfinden. Es muss keine Maßnahme sein, die für einen bestimmten Beruf zwingend erforderlich ist. Es geht vielmehr um den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die Grundlage für den angestrebten Beruf sind.
Als Ausbildung gilt der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fachhochschule oder Hochschule. Kindergeld gibt es auch während einer praktischen Ausbildung, etwa Lehre oder Fernlehrgang . Auch die Promotion im Anschluss an ein Studium sowie ein Referendariat, der Besuch einer Meisterschule, ein Sprachaufenthalt im Ausland oder ein Praktikum zählen zu den Berufsausbildungen.
Auch ein Auslandsaufenthalt als Au-pair gilt als Berufsausbildung, wenn der dazugehörige Sprachunterricht mindestens zehn Wochenstunden umfasst. „Work and Travel“-Programme werden üblicherweise nicht berücksichtigt.
Eine praktische Ausbildung oder ein Hochschulstudium endet, wenn das Prüfungsergebnis schriftlich bekannt gegeben wird. In diesem Monat haben Sie letztmalig Anspruch auf Kindergeld. Wenn Ihr Kind die Ausbildung abbricht oder nach den Prüfungen aber vor Bekanntgabe der Ergebnisse eine Tätigkeit in Vollzeit annimmt, fällt der Anspruch sofort weg.
Tipp: Auch wenn Ihr Kind neben dem Studium in Vollzeit arbeitet, haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind den Studienabschluss ernsthaft anstrebt. Hierzu reicht eine wöchentliche Ausbildungszeit von zehn bis 15 Stunden. Für Kinder, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, besteht der Anspruch ebenfalls.
(2013): Wann wird die Berufs- oder Schulausbildung meines volljährigen Kindes anerkannt?