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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. An Extras wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus können Sie den Fiskus nicht beteiligen.  Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung.

Wenn Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policenvor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Weil diese Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro) übersteigen, können sie die gesamten Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. So können sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge wie Kfz-Haftpflicht oder Arbeitslosenversicherung unter den Sonderausgaben geltend machen.

(2013): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?



Sind auch Beiträge an auländische Krankenversicherungen in der Steuererklärung anzugeben?

Bei den begünstigten Krankenversicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln.

Neben den Beiträgen an inländische Sozialversicherungsträger sind durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt sind.

(2013): Sind auch Beiträge an auländische Krankenversicherungen in der Steuererklärung anzugeben?


Feldhilfen

Ausländische gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Ausland Sozialversicherungbeiträge geleistet haben.

Hierzu zählen:

  • Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung (vergleichbar mit einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung).
  • Beiträge zu einer ausländischen sozialen Pflegeversicherung, die mit einer inländischen gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar ist.
  • Im Ausland erstattete Beiträge zu Kranken- und/oder sozialen Pflegeversicherung.
Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung, die mit einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist

Geben Sie hier den im Jahr 2013 gezahlten Versicherungsbeiträge an, die Sie an eine ausländische Krankenversicherung geleistet haben.

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 25 - "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" - enthalten sind.

... darin enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Geben Sie hier den Beitragsteil der im Jahr 2013 gezahlten Versicherungsbeiträge an, aus dem sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 25 - "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" - enthalten sind.

Beiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung

Geben Sie hier den im Jahr 2013 gezahlten Versicherungsbeiträge zur ausländischen Pflegeversicherung an

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.

Erstattungen durch die Kranken- und / oder Pflegeversicherung

Geben Sie hier die im Jahr 2013 von der ausländischen Krankenversicherung bzw. der ausländischen Pflegeversicherung erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an.

... darin enthaltene Beträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Geben Sie hier den Beitragsanteil an, aus dem sich im Jahr 2013 ein Anspruch auf Krankengeld ableiten lässt.


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