Kann ich die Schuldzinsen absetzen, wenn ich die Immobilien fremdfinanziert habe?
Sie können anfallende Schuldzinsen, dann als Werbungskosten absetzen, wenn das entsprechende Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie Erhaltungsaufwendungen o.ä. einer vermieteten Immobilie dient.
Sie können auch weitere Finanzierungskosten im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Eintragung einer Hypothek
- Kreditzinsen vor der Fertigstellung der Immobilie
- Gebühren und Provisionen an die Bank
- Gebühren für den Notar oder das Grundbuchamt
Die Kosten können Sie in dem Jahr in der Steuererklärung angebe, in dem sie gezahlt worden. Nicht absetzen können Sie die Tilgungsraten Ihrer Hypothek oder Ihres Kredites.
(2013): Kann ich die Schuldzinsen absetzen, wenn ich die Immobilien fremdfinanziert habe?
Was kann ich als Werbungskosten absetzen?
Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, könne Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
- Verwaltungskosten
- Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
- Schuldzinsen für einen Kredit
- Abschreibung
- Grundsteuer
- Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
- Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
- Stromkosten für Hausbeleuchtung
- Heizung und Warmwasser
- Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
- Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
- Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
- Schönheitsreparaturen
Hinweis: Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.
(2013): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?