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Riester-Rente

Bearbeitungshinweis:

Angaben zu den Riester-Verträgen sind erst nach Eingabe der Sozialversicherungsnummer (bzw. der Zulagennummer) möglich!

Wenn Sie keinen Riester-Vertrag haben, lassen Sie die folgenden Felder für den Steuerpflichtigen bzw. die Ehefrau einfach leer!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Riester-Rente



Wann erhalte ich den Sonderausgabenabzug?

Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Um Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen zu können, brauchen Sie die Bescheinigung des Riester-Anbieters.

Auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben, sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.

Tipp: Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.

(2013): Wann erhalte ich den Sonderausgabenabzug?



Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?

Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.

Zu den Pflichtmitgliedern zählen:

  • alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Elternzeit,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten, also Mini-Jobber, wenn sie den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufstocken,
  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige.


Nicht gefördert werden:

  • freiwillig Rentenversicherte,
  • Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
  • geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.


Tipp: Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten.

(2013): Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?



Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?

Unmittelbar begünstigt sind alle Personen, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Dazu gehören alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten - vor allem alle Arbeitnehmer. Aber auch Beamte, Richter und Berufssoldaten sind unmmitelbar begünstigt, weil die Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Ihre Pensionen gelten.

Zusätzlich sind Mütter und Väter in der Kindererziehungszeit, Bezieher von Elterngeld, Arbeitslose, Studenten mit einem Nebenjob und sogar einige Selbständige, die kraft Gesetzes pflichtversichert sind wie z. B. Hebammen und Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, anspruchsberechtigt und damit unmittelbar begünstigt.

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die o.g. Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere Partner die Förderung sichern. Der zweite Partner ist dann mittelbar förderberechtig.

Nicht-förderberechtigte Ehepartner, also beispielsweise eine Ehefrau, die keinen rentenversicherungspflichtigen Beruf ausübt, können die Grundzulage sogar ohne eigene Beitragszahlungen erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Nicht förderberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind oder als geringfügig Beschäftigte von der Sozialversicherung befreit sind. Sie sind dann für die Riester-Rente mittelbar förderberechtigt.

Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen.

Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrags. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.

(2013): Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?



Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?

Ja. Wer die Zulagen für das laufende Jahr bekommen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.

Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten, das ist der so genannte Zinseszinseffekt.

In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.
Sie können nun einen Dauerzulagenantrag - auch für die Zukunft - stellen. Den Antrag erhalten Sie vom Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags. Dabei bevollmächtigen Sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, müssen Sie den Anbieter allerdings informieren.

Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrags gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.

Tipp: Sie müssen die Zulagen immer beantragen, auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Ansonsten geht Ihnen ein Teil der Förderung verloren. Denn, durch den Sonderausgabenabzug erhalten Sie nur einen Steuervorteil über die Summe, die über die Riester-Zulagen hinausgeht. So wird die Zusage für Sie immer als bereits erhaltene Steuervergünstigung angerechnet. Dabei ist es egal, ob Sie die Zulagen erhalten oder nicht. Wenn Sie jedoch den Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter abgegeben haben, müssen Sie sich hierzu keine Gedanken machen.

(2013): Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind aktuell 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt seit 2008 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Besonders hoch fällt die Zulage für Familien aus, die jüngere Kinder haben oder noch weiteren Nachwuchs bekommen. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr. Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Jahres Brutto-Einkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.

Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.

(2013): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?



Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?

Ja.Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.

Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte Private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Die Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.

Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer
Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.

Wohnriester: Komplizierte Versteuerung

Bei Wohnriester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

(2013): Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?



Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?

Nein. Sie können nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.

Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.

Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.

Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.

Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.

Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.

Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.

Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

(2013): Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?



Was ist Wohnriester und wie muss ich es versteuern?

Zum 1. Januar 2008 trat das Eigenheimrenten-Gesetz in Kraft. Bei der Eigenheimrente werden die Zulagen vom Staat und die eigenen Sparbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Die Förderung können Sie erhalten, sobald Ihnen eine Riester-Förderung zusteht. Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Komplizierte Versteuerung
Allerdings wird bei der Eigenheimrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst müssen Sie versteuern - mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese als Einnahmen versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern: Zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von zehn Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

(2013): Was ist Wohnriester und wie muss ich es versteuern?



Woher bekommt man seine Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagennummer?

Damit die relevanten Daten und die Gewährung der Zulagen der jeweiligen Person zugeordnet werden können, erhält jeder Riester-Förderberechtigte eine Riester-Zulagennummer, unter der die gespeicherten Daten im Rahmen des Zulagenkontos verwaltet werden.

Sozialversicherungsnummer = Zulagenummer

Bei Personen, die bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese als Riester-Zulagennummer verwendet. Jeder der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ist, bekommt eine Sozialversicherungsnummer. Damit wird man bei den Rentenversicherungsträgern (im allgemeinen BfA oder LVA) erfasst und bekommt dann später über diese Nummer seine Rente ausgezahlt.

Wenn der Arbeitgeber eine Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) an die Krankenkasse oder Minijob Zentrale meldet, wird in der Regel eine Sozialversicherungsnummer automatisch dem Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger zugeteilt.  In der Regel wird die Rentenversicherungsnummer als Sozialversicherungsnummer in den Sozialversicherungsausweis eingetragen.

Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?

Wer noch keine Sozialversicherungsnummer hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, kannn die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen.

Beamte, Richter und Berufssoldaten müssen Ihre Zulagennunmmer beantragen

Beamte, Richter und Berufssoldaten erhalten dagegen ihre Altersversorgung in Form von Altersbezügen durch ihren Dienstherrn. Sie werden daher nicht bei den Rentenversicherungsträgern geführt und bekommen daher auch keine Sozialversicherungsnummer. Daher müssen alle Beamten, die auch vor ihrer Beamtentätigkeit noch keine Sozialversicherungsnummer erhalten hatte (zum Beispiel weil sie noch nie als Angestellter gearbeitet haben), eine Riester-Zulagennummer beantragen. 

Für die Beantragung einer Zulagennummer bzw. für die Einverständniserklärung hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit.

(2013): Woher bekommt man seine Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagennummer?



Wer ist Mitglied einer Alterskasse?

Landirtschaftliche Alterskasse und Alterskasse für den Gartenbau
Die Alterskasse für den Gartenbau ist Träger der gesetzlichen Alterssicherung der Landwirte und Gärtner. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Versicherte der Alterskasse sind kraft Gesetzes Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben, deren Unternehmen auf Bodenbewirtschaftung beruht und eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Darüber hinaus versichert sind die Ehegatten und die mitarbeitenden Familienangehörigen dieser Unternehmer.

Die Alterssicherung der Landwirte ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Gärtnerische Unternehmen mit Urproduktion zählen zur Landwirtschaft.

Bundesweit zuständig für die Alterssicherung der Gärtnerinnen und Gärtner ist  die Alterskasse für den Gartenbau in Kassel.

Wenn Sie Mitglied einerr Alterskasse sind, müssen Sie Ihre Mitgliedsnummer für die Beantragung der Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riester-Rente angeben!

(2013): Wer ist Mitglied einer Alterskasse?


Feldhilfen

War Ihre Ehefrau mittelbar begünstigt?

Ist nur ein Ehegatte / Lebenspartner unmittelbar begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte / Lebenspartner (mittelbar) begünstigt, wenn

  • beide Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben,
  • beide Ehegatten / Lebenspartner ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist und
  • der andere Ehegatte / Lebenspartner zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrags im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 € gezahlt hat und die Auszahlungsphase dieses Vertrages noch nicht begonnen hat.

Ein mittelbar begünstigter Ehegatte / Lebenspartner hat Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte / Lebenspartner eigene geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet hat. Wählt ein Ehegatte / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, werden die vom mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner geleisteten Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartners berücksichtigt. Die späteren Leistungen aus der Altersvorsorge an den mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner unterliegen bei diesem in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.

Mitglied einer Alterskasse (Ehefrau)

Geben Sie hier an, wenn Ihre Ehefrau Mitglied der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder der Alterskasse für den Gartenbau ist.

Mitglied einer Alterskasse (Steuerpflichtiger)

Geben Sie hier an, wenn Sie (als Steuerpflichtiger) Mitglied der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder der Alterskasse für den Gartenbau sind.

Ehefrau 2013 unmittelbar begünstigt

Wählen Sie "JA: Ehefrau war unmittelbar gegünstigt.",  wenn Ihr Partner zum geförderten Personenkreis gehört.

Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im Jahr 2013 – zumindest zeitweise – in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, z. B.

  • Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen  Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitslose, die Anrechnungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, weil sie Arbeitslosengeld II beziehen oder weil sie bei einer inländischen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind und nur wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Leistung nach dem SGB II erhalten, wenn sie unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit zu den unmittelbar begünstigten Personen gehörten,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten und diesen gleichgestellte Personen, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der vorgenannten Alterssicherungssysteme (z. B. deutsche gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung), wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Versorgungsempfänger sind nur förderberechtigt, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. die Versorgung anordnende Stelle) abgegeben haben,
  • Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn diese Pflichtmitgliedschaft der Pflichtmitgliedschaft in einem der vorgenannten deutschen Alterssicherungssysteme vergleichbar ist und diese vor dem 1.1.2010 begründet wurde sowie  Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Altersvorsorgebeiträge werden bei diesen Personengruppen aber nur berücksichtigt, wenn sie zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Vertrages
    geleistet wurden.
Steuerpflichtiger 2013 unmittelbar begünstigt

Wählen Sie "JA: Ehemann war unmittelbar begünstigt.",  wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören.

Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im Jahr 2013 – zumindest zeitweise – in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, z. B.

  • Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen  Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitslose, die Anrechnungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, weil sie Arbeitslosengeld II beziehen oder weil sie bei einer inländischen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind und nur wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Leistung nach dem SGB II erhalten, wenn sie unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit zu den unmittelbar begünstigten Personen gehörten,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten und diesen gleichgestellte Personen, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der vorgenannten Alterssicherungssysteme (z. B. deutsche gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung), wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Versorgungsempfänger sind nur förderberechtigt, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. die Versorgung anordnende Stelle) abgegeben haben,
  • Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn diese Pflichtmitgliedschaft der Pflichtmitgliedschaft in einem der vorgenannten deutschen Alterssicherungssysteme vergleichbar ist und diese vor dem 1.1.2010 begründet wurde sowie  Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Altersvorsorgebeiträge werden bei diesen Personengruppen aber nur berücksichtigt, wenn sie zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Vertrages
    geleistet wurden.

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