Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Sie bewerben sich um eine neue Stelle? Dann können Sie die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle.
Bewerbungskosten können bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Arbeitnehmer> Ausgaben > Bewerbungskosten" angegeben werden. Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Sind Belege nicht mehr vollständig vorhanden, können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch mit Pauschalbeträgen glaubhaft gemacht werden.
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.
Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, denn dann ist die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten. Sie müssen folglich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter einen Nachweis über die Aufwendungen verlangen kann. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.
(2013): Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.
Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.
Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie dies schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei
- für jede Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50 Euro und
- für jede Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro
für angemessen (FG Köln Az: 7 K 932/03).
(2013): Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?
Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?
Sie können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des Arbeitgebers -, dass Sie zum Vorstellungsgespräch erschienen sind, die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2013 zu erfassen, legen sie auf der Seite "Bewerbungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" an. Als Betrag geben Sie dann dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an; z.B. Fahrtkosten: 70 km am 04.05.2013 >>> 70*0,30 = 21,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten
(2013): Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?