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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Teilweise Auslandsaufenthalt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Teilweise Auslandsaufenthalt



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kann zum Beispiel de Fall sein, wenn Sie aus Deutschland weg bzw. nach Deutschland gezogen sind.

 In diesem Fall werden die Einkünfte , die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2013): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?


Feldhilfen

Im Inland ansässig von

Geben Sie hier bitte an, seit wann Sie im Jahr 2013 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie bereits im Vorjahr im Inland ansässig waren, geben Sie den 01.01. an.

bis

Geben Sie hier bitte an, bis wann Sie im Jahr 2013 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie auch im Folgejahr im Inland ansässig sind, geben Sie den 31.12. an.

Ausländische Einkünfte (Bitte Nachweise über die Art und Höhe dieser Einkünfte beifügen.)

Geben Sie die Summe der ausländischen Einkünfte an, die außerhalb des oben angegebenen Zeitraums bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.

Wohnsitz im Ausland (Staat)

Geben Sie hier Ihren Wohnsitzstaat an.


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