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Riester-Renten-Rechner



Welche Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es?

Vorsorgeart Merkmale Vorteile Nachteile
Banksparpläne - Festverzinsung
- Keine Kursschwankungen
- Höchste Sicherheit
- Risikolos
- Flexibel
- Einfache Handhabung
- Geringe Renditechancen
Fondssparpläne - Investition in Investmentfonds
- Höhere Renditechancen
- Geeignet für langfristige Anleger
- Gute Renditechancen
- Profitabel bei langen Laufzeiten
- Für jüngere Sparer geeignet
- Keine garantierten Erträge
- Abhängig von Marktentwicklung
Klassische Rentenversicherung - Anlage in Anleihen oder Immobilien
- Garantierte Rentenzahlungen
- Lebenslange Rente
- Hohe Sicherheit
- Planbare Leistungen
- Unflexibel
- Geringere Rendite durch Abzüge
Fondsgebundene Rentenversicherung - Kombination aus Fonds und Sicherheit
- Teilweise Investition in Fonds
- Lebenslange Rente
- Höhere Renditechancen als klassisch
- Lebenslange Rentenzahlung
- Höheres Risiko
- Abhängig von Marktentwicklung
Wohn-Riester - Förderung für selbstgenutzte Immobilien
- Finanzierung, Kauf oder Entschuldung
- Seit 2008 verfügbar
- Kombination aus Wohneigentum und Vorsorge
- Keine Mietkosten im Alter
- Bindung an selbstgenutzte Immobilie
- Einschränkungen bei Umzug/Verkauf

Die Wahl der passenden Altersvorsorge hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Alter und Ihrer Risikobereitschaft ab. Für jüngere Sparer eignen sich renditestarke Produkte wie Fondssparpläne, während ältere Anleger auf Sicherheit setzen sollten, z. B. Banksparpläne oder klassische Rentenversicherungen. Wohn-Riester ist ideal für Eigenheimbesitzer.

Welche Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es?



Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?

Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und steuerliche Vorteile gefördert. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Mindestbeitrag leisten.

Wie wird die volle Riester-Förderung erreicht?

  • Grundzulage: Die Basisförderung beträgt 175 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen:
    • 185 Euro pro Kind, geboren vor 2008.
    • 300 Euro pro Kind, geboren ab 2008.
  • Sparbetrag: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
  • Mindesteigenbeitrag: Unabhängig vom Einkommen beträgt der Eigenbeitrag mindestens 60 Euro pro Jahr.

Beispiele zur Berechnung

1. Familie mit zwei Kindern (geboren nach 2008):

  • Bruttojahreseinkommen: 40.000 Euro
  • Erforderlicher Beitrag (4 %): 1.600 Euro
  • Zulagen:
    • Grundzulage für einen Elternteil: 175 Euro
    • Kinderzulagen: 300 Euro × 2 = 600 Euro
    • Gesamtzulagen: 775 Euro
  • Eigenleistung: 1.600 € - 775 € = 825 Euro pro Jahr

2. Alleinstehender ohne Kinder:

  • Bruttojahreseinkommen: 30.000 Euro
  • Erforderlicher Beitrag (4 %): 1.200 Euro
  • Zulagen:
    • Grundzulage: 175 Euro
    • Gesamtzulagen: 175 Euro
  • Eigenleistung: 1.200 € - 175 € = 1.025 Euro pro Jahr

Besonderheiten für Ehepartner und Elternzeit

  • Ehepartner: Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn der förderberechtigte Partner einen Riester-Vertrag besitzt.
  • Elternzeit: Eltern in Erziehungszeit erwerben Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen für die Riester-Förderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.

Was passiert bei geringeren Einzahlungen?

  • Wird der erforderliche Eigenbeitrag nicht vollständig eingezahlt, wird die staatliche Förderung anteilig gekürzt.
  • Es besteht die Möglichkeit, den Riester-Vertrag vorübergehend auszusetzen. In diesem Fall entfällt jedoch die Förderung für den entsprechenden Zeitraum.

 

Fazit: Die Höhe der Riester-Förderung hängt von Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Einzahlungen ab. Die staatlichen Zulagen können einen erheblichen Teil der Sparleistung ausmachen und sollten vollständig ausgeschöpft werden. Ein Steuerprogramm oder eine Beratung bei Ihrem Anbieter kann Ihnen helfe

Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?



Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?

Ein Riester-Vertrag ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Anlagemöglichkeiten prüfen

Wählen Sie eine Anlageform, die zu Ihrer Risikobereitschaft und Lebenssituation passt:

  • Klassische Rentenversicherung: Sicher, aber geringe Rendite.
  • Fondssparplan: Höhere Renditechancen, aber risikobehaftet.
  • Banksparplan: Höchste Sicherheit, aber niedrige Zinsen.
  • Wohn-Riester: Förderung für selbstgenutzte Immobilien.

2. Zertifizierte Produkte wählen

  • Nur Produkte mit BaFin-Zertifikat sind förderfähig.
  • Das Zertifikat garantiert die Förderfähigkeit, sagt aber nichts über Qualität oder Rendite aus.

3. Kosten und Rendite vergleichen

  • Lassen Sie sich die mögliche Rendite und Kosten (z. B. Abschlussgebühren) berechnen.
  • Nutzen Sie unabhängige Tests oder Beratungen.

4. Beratung und Abschluss

  • Besprechen Sie alle Details bei Bank, Versicherung oder Bausparkasse.
  • Stellen Sie gezielte Fragen zu Zulagen, Flexibilität und Kosten.

Besonderheiten beim Wohn-Riester

  • Förderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien.
  • Ein Verkauf oder eine Vermietung kann Rückzahlungen auslösen.

 

Fazit: Vergleichen Sie sorgfältig Angebote und wählen Sie eine Anlageform, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Nutzen Sie unabhängige Beratung, um von der Riester-Förderung zu profitieren.

Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?



Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?

Nein. Sie können nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
  • Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
  • Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
  • Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
  • Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
  • Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?



Wer bekommt den Berufseinsteiger-Bonus?

Ein Riester-Vertrag ist für junge Sparer besonders attraktiv. Neben der regulären Förderung gibt es für Berufseinsteiger bis 25 Jahre einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Dieser Bonus wird seit 2008 automatisch zusammen mit der Grundzulage gewährt.

Voraussetzungen für den Berufseinsteiger-Bonus

  • Alter: Sie dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 25 Jahre sein.
  • Förderberechtigung: Sie müssen die Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllen, z. B. sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Kein gesonderter Antrag: Der Bonus wird automatisch über den Antrag auf die Grundzulage beantragt.

Beispielrechnung

Im ersten Jahr erhalten junge Sparer folgende staatliche Förderung:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro
  • Gesamtförderung: 375 Euro

Hinweis: Die staatliche Förderung reduziert Ihre eigene Mindestsparleistung, da die Zulagen direkt in Ihren Riester-Vertrag einfließen.

Fazit

Der Berufseinsteiger-Bonus belohnt junge Sparer mit einer zusätzlichen Förderung von 200 Euro. Dies macht den Einstieg in die Riester-Vorsorge besonders attraktiv und hilft, frühzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Achten Sie darauf, den Bonus rechtzeitig zu nutzen, da er nur bis zum Alter von 25 Jahren verfügbar ist.

Wer bekommt den Berufseinsteiger-Bonus?



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die vollen Zulagen. Die Höhe der Zulagen und der steuerlichen Vorteile hängt von den folgenden Faktoren ab:

Zulagenart Höhe der Zulage Voraussetzungen
Grundzulage 175 Euro (ab 2018, bis 2017: 154 Euro) Voller Anspruch bei Einhaltung des Mindesteigenbeitrags (4 % des Bruttojahreseinkommens).
Kinderzulage 185 Euro (Kinder geboren vor 2008)
300 Euro (Kinder geboren ab 2008)
Kindergeldberechtigung erforderlich. Zulage wird standardmäßig der Mutter zugeordnet, kann aber auf Antrag dem Vater übertragen werden.
Sonderausgabenabzug Maximal 2.100 Euro pro Jahr Eigenbeiträge und Zulagen zählen als begünstigte Aufwendungen. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Beispiel:

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2010 und 2007 geboren) erhält im Jahr 2018 folgende Zulagen:

  • Grundzulage Ehepartner 1: 175 Euro
  • Grundzulage Ehepartner 2: 175 Euro
  • Kinderzulage (2010 geboren): 300 Euro
  • Kinderzulage (2007 geboren): 185 Euro
  • Gesamt: 835 Euro

Der Mindesteigenbeitrag (4 % des Bruttoeinkommens) wird durch die Zulagen reduziert, sodass die verbleibende Sparleistung geringer ausfällt.

Steuerliche Vorteile:

  • Der Sonderausgabenabzug gilt für Zulagen und Eigenbeiträge.
  • Auch wenn keine Zulage beantragt wird, wird der Zulagenanspruch bei der Günstigerprüfung berücksichtigt.
  • Es ist nicht möglich, die Zulage auszuschließen und stattdessen nur den Steuervorteil zu nutzen.

Fazit: Die Riester-Zulagen und der Sonderausgabenabzug machen die Altersvorsorge besonders attraktiv. Um die vollen Vorteile zu nutzen, sollte der Mindesteigenbeitrag geleistet und die Zulagen beantragt werden.

Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?



Ab 2018: Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht

Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert - und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.

Aktuell wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 ab 2018 die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht, die Kinderzulage bleibt unverändert (§ 84 Satz 1 EStG).

Achtung

Die erhöhte Zulage gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riester-Verträge, sondern auch für schon bestehende Verträge. Die Erhöhung auf 175 Euro schafft insbesondere für Geringverdiener einen größeren Anreiz, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.

Die Altersvorsorgezulage besteht aus folgenden Komponenten:

  • Grundzulage: ab 2018 175 Euro, bis 2017 154 Euro, 
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind ab Geburtsjahr 2008 und 185 Euro pro Kind bis Geburtsjahr 2007.
  • Berufseinsteigerbonus für Jugendliche unter 25 Jahren: zusätzlich und einmalig 200 Euro.

Ab 2018: Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht



Müssen die Rentenzahlungen später versteuert werden?

Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.

Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.

Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungsteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.

Wohnriester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohnriester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Müssen die Rentenzahlungen später versteuert werden?



Förderung auch für Minijobber

Eine zusätzliche Altersvorsorge ist gerade für Minijobber wichtig. Doch den wenigsten Geringverdienern ist bewusst, dass auch Minijobber mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Minijobber müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall.
  2. Außerdem müssen sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen. Da der Arbeitgeber bei gewerblichen Minijobbern pauschal 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt, müssen die Minijobber lediglich die Differenz von 3,7 Prozent zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zahlen. Bei 450 Euro sind das 16,65 Euro monatlich. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt die Pauschalabgabe des Arbeitgebers fünf Prozent. Minijobber müssten in diesem Fall bei 450 Euro Verdienst pro Monat also eine Differenz von 13,7 Prozentpunkten oder 61,65 Euro pro Monat zahlen.
  3. Minijobber müssen außerdem einen Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Bei einem Verdienst von monatlich 450 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag also 62 Euro pro Jahr.

Insgesamt besteht die Förderung aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.

Weitere Vorteile: Mit den Zuzahlungen in die gesetzliche Rente steigen nicht nur die Rentenansprüche. Minijobber können sogar Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Außerdem sind die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Quelle: Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“ vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,

Förderung auch für Minijobber


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