Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Sie bewerben sich um eine neue Stelle? Dann können Sie die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle.
Bewerbungskosten können bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Arbeitnehmer> Ausgaben > Bewerbungskosten" angegeben werden. Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen und Stellenportale (online, print)
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Sind Belege nicht mehr vollständig vorhanden, können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch mit Pauschalbeträgen glaubhaft gemacht werden.
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.
Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, denn dann ist die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten. Sie müssen folglich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter einen Nachweis über die Aufwendungen verlangen kann. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.
Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.
Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.
Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie diese schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei folgende Beträge für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03):
- für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro,
- für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro (z. B. für E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen).
Manche Finanzämter betrachten auch 10 Euro bis 15 Euro pro Bewerbung als glaubhaft, wenn die Bewerbungen nachgewiesen werden, z. B. durch Zwischen- oder Absagebescheide oder sonstigen Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.
Für Vorstellungsgespräche können Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen, also Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe, Mehraufwendungen für Verpflegung, ggf. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten geltend gemacht werden. Erstattungen müssen selbstverständlich von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden. Dies gilt auch für Zuschüsse des Arbeitsamtes.
Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?
Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?
Sie können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notieren Sie - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des einladenden Unternehmens - die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2024 zu erfassen, können Sie auf der Seite "Bewerbungskosten" einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" anlegen. Als Betrag geben Sie dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 270 km am 04.05.2024: 70 km x 0,30 Euro = 81 Euro (= abzugsfähige Fahrtkosten).
Alternativ nutzen können Sie den Reisekosten-Rechner nutzen, der alle eventuell angefallenen Aufwendungen in Verbindung mit der Reise zum Bewerbungsort detailliert abfragt.
Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?