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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Telefon und Internet



Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?

Sie können Ihre Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt waren. Als Werbungskosten absetzbare Kommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.

Haben Sie in Ihrem Arbeitszimmer einen zweiten Telefonanschluss, den Sie ausschließlich beruflich nutzen (mindestens 90 Prozent berufliche Nutzung), dann können Sie diese Kosten in voller Höhe geltend machen. Dies gilt jedoch nicht bei der Nutzung einer beruflichen Zweitnummer beim gleichen ISDN-Telefonanschluss.

Hier müssen Sie Ihren beruflichen Kostenanteil gesondert ausweisen. Können Sie Ihre beruflichen Kosten nicht pauschal abrechnen, ist auch ein Einzelnachweis von Telefonaten, Faxen und Internetnutzung möglich. Dazu ist eine Aufzeichnung des beruflichen Anteils für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten ausreichend.

Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?



Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?

Als Kommunikationskosten können Sie den beruflichen Anteil der Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.

Außerdem können Sie auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:

  • anteilige Anschlusskosten
  • Bereitstellungentgelte
  • berufsbedingte Reparaturkosten

Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?


Feldhilfen

Bezeichnung (z.B. Anbieter, Vertrags- oder Rufnummer)

Tragen Sie hier eine eindeutige Bezeichnung ein, die den Vertrag oder Anbieter beschreibt, beispielsweise den Namen des Anbieters, die Vertragsnummer oder die genutzte Rufnummer.

Höhe der Kosten

Geben Sie die Gesamtkosten für Telefon und Internet an, die Ihnen im Steuerjahr 2024 entstanden sind. Dazu zählen sowohl Grundgebühren als auch variable Kosten wie Gesprächsgebühren oder Datenvolumen.

Beruflicher Anteil (pauschal 20%)

Dieser Wert wird automatisch berechnet und in der Steuerberechnung berücksichtigt, sofern Sie keinen individuellen Betrag angeben, den Sie stattdessen geltend machen wollen.

Der pauschale Abzugsbetrag ist auf maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr begrenzt.

Möchten Sie statt der Pauschale von 20 % einen individuellen Betrag geltend machen?

Wählen Sie "ja", wenn Ihr beruflicher Anteil an den Kosten höher ist als die Pauschale.

Beachten Sie, dass in diesem Fall eine detaillierte Aufstellung und entsprechende Nachweise erforderlich sind, um den höheren Betrag geltend zu machen.

Beruflicher Anteil (lt. separater Aufstellung)

Geben Sie hier den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil an, den Sie zuvor berechnet haben. Erfassen Sie hierfür den beruflichen und privaten Anteil Ihrer Telefon- und Internetnutzung in einer separaten Aufstellung, beispielsweise durch:

  • Einzelverbindungsnachweise: Notieren Sie die beruflich geführten Gespräche und deren Dauer.
  • Internetnutzungstagebuch: Dokumentieren Sie über einen repräsentativen Zeitraum (z. B. drei Monate), wie häufig und wofür Sie das Internet beruflich nutzen.
  • Prozentuale Schätzung: Falls eine genaue Erfassung nicht möglich ist, können Sie eine gut begründete Schätzung vornehmen (z. B. „ca. 60 % beruflich“).

Wichtig: Diese Aufstellung sollte möglichst konkret sein und durch Rechnungen, Einzelverbindungsnachweise oder eine schriftliche Nutzungserklärung ergänzt werden, um die Angaben nachvollziehbar zu machen.

Hat Ihr Arbeitgeber Telefon- oder Internetkosten steuerfrei erstattet?

Wählen Sie "ja", falls Ihr Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten beruflichen Kosten steuerfrei erstattet hat.

Steuerfreie Erstattungen

Fügen Sie hier den Betrag ein, den Sie im Steuerjahr 2024 als steuerfreie Erstattung für Telefon- und Internetkosten von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Dieser Betrag mindert die abzugsfähigen Kosten.

Internet und Telefon
Internet und Telefon
Internet und Telefon -> Für Anzeige auf Seite WK

Hier wird der endgültige Betrag angezeigt, der nach Abzug der steuerfreien Erstattungen und unter Berücksichtigung des beruflichen Anteils als abzugsfähig gilt.

Dieser Wert wird automatisch berechnet und benötigt keine weitere Eingabe.


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