Wie trifft man die Wahl der Veranlagungsart?
Ehepaare können sich in jedem Jahr entscheiden, ob sie sich einzeln oder zusammen veranlagen lassen. Ihre Wahl tragen Sie entweder auf der Steuererklärung ein oder geben eine einfache Erklärung ab. Bei der Nutzung von Lohnsteuer kompakt gibt Ihnen das Programm eine Empfehlung, welche Abgabeart lukrativer für Sie ist.
Lohnsteuer kompakt setzt bei Verheirateten voraus, dass i.d.R. die Zusammenveranlagung für verheiratete Steuerpflichtige die bessere Wahl ist und auch die höhere Steuererstattung erwirtschaftet. Daher werden auf den folgenden Seiten alle Angaben für die Abgabe der Steuererklärung eines zusammenveranlagten Ehepaares abgefragt.
Rufen Sie - nachdem Sie alle notwendigen Daten erfasst haben - die Seite "Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuerschuld" auf, indem Sie im oberen Bereich auf "Steuererstattung" bzw. "Nachzahlung" klicken. Nur wenn Sie verheiratet sind, können Sie dann auf der Berechnungsseite den "Veranlagungscheck" aufrufen.
Wenn Ihnen das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, haben Sie die Möglichkeit, den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann / Lebenspartner A und die Ehefrau / Lebenspartner B aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern per ELSTER bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
Die Übersicht der Steuerberechnung zeigt die Ergebnisse der getrennten und der Zusammenveranlagung. Sie können dann wählen, in welcher Form Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Wählen Sie dazu entweder „Weiter zur Abgabe Zusammenveranlagung“ bzw. „Weiter zur Abgabe Getrennte Veranlagung“.
Bitte beachten Sie, dass bei der Einzelveranlagung für Ehegatten technisch zwei Steuererklärungen abgegeben werden. Im ersten Schritt geben Sie dann die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald diese übertragen wurde, können Sie die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.
Wie trifft man die Wahl der Veranlagungsart?
Wie wählt man die richtige Veranlagungsart für Verheiratete aus?
Verheiratete Paare können jedes Jahr frei entscheiden, ob sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung für Ehegatten wählen. Die Entscheidung wird entweder direkt in der Steuererklärung angegeben oder durch eine formlose Erklärung dem Finanzamt mitgeteilt.
Kriterien für die Wahl der Veranlagungsart
- Zusammenveranlagung: Vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, da das Ehegattensplitting zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt.
- Einzelveranlagung: Sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben oder individuelle steuerliche Vorteile, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, getrennt geltend gemacht werden sollen.
Unterstützung durch Steuerprogramme
Die Wahl der optimalen Veranlagungsart kann komplex sein. Bei der Nutzung von Lohnsteuer kompakt unterstützt Sie das Programm, indem es automatisch berechnet, welche Veranlagungsart für Sie finanziell vorteilhafter ist. So können Sie sicherstellen, dass Sie keine unnötigen Steuern zahlen.
Fazit: Eine sorgfältige Prüfung der Einkommensverhältnisse sowie der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ist entscheidend, um die optimale Veranlagungsart zu wählen. Steuerprogramme oder ein Steuerberater bieten wertvolle Hilfestellung bei dieser Entscheidung.
Wie wählt man die richtige Veranlagungsart für Verheiratete aus?
Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?
Ehepaare, die beide einkommensteuerpflichtig sind, können zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die Wahl der Veranlagungsart beeinflusst sowohl die Steuerlast als auch den administrativen Aufwand.
Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung geben beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Dabei werden alle Einkünfte beider Partner zusammengerechnet, und das sogenannte Ehegattensplitting angewendet. Dieses Splittingverfahren ist besonders vorteilhaft, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, da es zu einer steuerlichen Entlastung führen kann.
Einzelveranlagung
Im Gegensatz dazu gibt bei der Einzelveranlagung jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ab. Die Einkünfte und steuerlichen Abzüge werden individuell berücksichtigt. Diese Veranlagungsart ist sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben oder bestimmte steuerliche Vorteile, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, separat geltend gemacht werden sollen.
Einfluss eines Ehevertrags
Falls ein Ehevertrag besteht, insbesondere bei einer Gütergemeinschaft, sollte dies in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Gütergemeinschaft bedeutet, dass das getrennte Vermögen der Ehepartner gemeinschaftliches Vermögen wird. Dies kann steuerliche Auswirkungen haben, zum Beispiel die Nichtanerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehepartnern durch das Finanzamt.
Fazit: Ehepaare haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen getrennt oder gemeinsam abzugeben. Die optimale Veranlagungsart hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab. Ein Steuerberater oder ein entsprechendes Steuerprogramm kann helfen, die beste Option zu ermitteln.
Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?
Was sind die Vor- und Nachteile einer Zusammenveranlagung?
Die Zusammenveranlagung ist eine Veranlagungsart für Ehepaare, bei der beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dabei werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengerechnet und das sogenannte Ehegattensplitting angewendet. Dieses Verfahren bringt Vor- und Nachteile mit sich, die je nach Einkommensverhältnissen variieren.
Vorteile der Zusammenveranlagung
- Geringerer Steuersatz bei Einkommensunterschieden: Durch das Ehegattensplitting werden die zusammengerechneten Einkünfte der Ehepartner halbiert, die Einkommensteuer für dieses halbierte Einkommen berechnet und anschließend verdoppelt. Dies führt zu einem niedrigeren durchschnittlichen Steuersatz, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
- Steuerliche Entlastung: Besonders Ehepaare, bei denen ein Partner ein hohes und der andere ein niedriges oder gar kein Einkommen hat, profitieren deutlich von der Zusammenveranlagung.
Nachteile der Zusammenveranlagung
- Kein Vorteil bei gleich hohen Einkommen: Verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel, bietet die Zusammenveranlagung keinen steuerlichen Vorteil im Vergleich zur Einzelveranlagung.
- Bindung an gemeinsame Erklärung: Beide Partner sind an die gemeinsame Steuererklärung gebunden, was eine individuelle steuerliche Berücksichtigung erschwert.
Voraussetzungen
- Beide Ehepartner sind miteinander verheiratet.
- Beide sind unbeschränkt steuerpflichtig.
- Sie haben an mindestens einem Tag des Steuerjahres zusammengelebt.
Automatische Wahl der Zusammenveranlagung
Wird auf dem Mantelbogen der Steuererklärung keine Veranlagungsart gewählt, nimmt das Finanzamt standardmäßig eine Zusammenveranlagung vor.
Fazit: Die Zusammenveranlagung ist besonders vorteilhaft für Ehepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen. Bei gleich hohen Einkommen oder spezifischen steuerlichen Konstellationen kann hingegen die Einzelveranlagung sinnvoller sein. Ein Steuerberater oder eine Steuersoftware kann helfen, die optimale Wahl zu treffen.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Zusammenveranlagung?
Wie funktioniert die Abgabe der Einzelveranlagung für Ehegatten mit Lohnsteuer kompakt?
Wollen sich Verheiratete getrennt veranlagen, ist dies mit Lohnsteuer kompakt auch möglich. Sie geben in diesem Fall alle Daten für den Ehemann und die Ehefrau wie im Fall der Zusammenveranlagung auf den Eingabeseiten ein.
Gehen Sie - nachdem Sie alle notwendigen Daten erfasst habe - auf die Seite "Steuererklärung abgeben". Dort wird Ihnen angezeigt, wie hoch die zu erwartende Steuerschuld jeweils bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung ausfällt. Wenn Ihnen das Ergebnis des Veranlagungschecks angezeigt wird, haben Sie die Möglichkeit den gemeinsamen Steuerfall der Zusammenveranlagung in zwei getrennte Steuerfälle für den Ehemann und die Ehefrau aufzusplitten und diese beiden Steuerfälle im Rahmen der Einzelveranlagung für Ehegatten bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
Im ersten Schritt geben Sie die Steuererklärung für den Ehemann ab. Sobald die Steuererklärung übertragen wurde, können Sie die Steuererklärung für die Ehefrau abgeben.
Wichtig
Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Desweiteren kann die getrennte Veranlagung nur elektronisch abgeben werden.
Wie funktioniert die Abgabe der Einzelveranlagung für Ehegatten mit Lohnsteuer kompakt?
Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?
Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.
Bei der Zusammenveranlagung kann jeder Ehegatte so lange seine Entscheidung widerrufen, bis der Bescheid, der an beide Ehegatten gerichtet wurde, bestandskräftig ist. Widerruft ein Ehegatte die Zusammenveranlagung, kommt es zur getrennten Veranlagung, auch wenn gegenüber dem anderen Ehegatten ein ergangener Zusammenveranlagungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist.
Hat bei der getrennten Veranlagung nur ein Ehegatte diese beantragt, so ist dessen Widerruf nur wirksam, wenn der Partner nicht widerspricht. Wenn beide Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt haben, müssen auch beide widersprechen.
Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?
Warum kann bei Lohnersatzleistungen eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein?
In bestimmten Fällen kann die Einzelveranlagung für Ehegatten steuerlich vorteilhafter sein, insbesondere wenn nur ein Ehepartner steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld) erhält, während der andere Partner ausschließlich steuerpflichtige Einkünfte bezieht.
Der Einfluss des Progressionsvorbehalts
Bei einer Zusammenveranlagung erhöht die steuerfreie Lohnersatzleistung den Steuersatz für das gesamte Einkommen beider Ehepartner, obwohl diese Leistung selbst steuerfrei ist. Dies führt zu einer höheren Steuerbelastung für das zu versteuernde Einkommen.
Vorteile der Einzelveranlagung
- Keine Auswirkung des Progressionsvorbehalts: Der Ehepartner ohne Lohnersatzleistungen wird nicht durch den höheren Steuersatz belastet.
- Individuelle Steuerberechnung: Jeder Ehepartner zahlt nur die Steuer, die auf seine eigenen Einkünfte entfällt.
Wichtige Überlegung
Zwar entfällt bei der Einzelveranlagung der Splittingtarif der Zusammenveranlagung, jedoch kann die Entlastung durch die Vermeidung des Progressionsvorbehalts diesen Nachteil überwiegen. Es empfiehlt sich, beide Varianten durchzurechnen, um die steuerlich günstigste Option zu finden.
Fazit: Wenn ein Ehepartner steuerfreie Lohnersatzleistungen erhält, ist die Einzelveranlagung eine prüfenswerte Alternative. Steuerprogramme wie Lohnsteuer kompakt oder eine Beratung durch einen Steuerexperten können helfen, die optimale Entscheidung zu treffen.
Warum kann bei Lohnersatzleistungen eine getrennte Veranlagung sinnvoll sein?
Was ist bei der Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten?
Bei dieser Veranlagungsart geben beide Ehepartner getrennt je eine Steuererklärung ab. Die Ehepartner werden steuerlich wie Ledige behandelt. Das so genannte "Ehegattensplitting" findet in diesem Fall nicht statt. Wählt ein Ehegatte diese Art, wird der andere Ehegatte automatisch vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen.
Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten werden die Ausgaben dem Ehepartner zugeordnet, der diese auch getätigt hat. Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es jedoch eine Ausnahme: Diese werden wie bei der Zusammenveranlagung beiden Partner zugerechnet und dann halbiert. Dies kann man umgehen, wenn beide Partner einen entsprechenden Antrag stellen. Kinderfreibeträge werden bei gemeinsamen Kindern je zur Hälfte gewährt. Ansonsten finden sie nur bei dem Ehegatten Berücksichtigung, der in einem „Kindschaftsverhältnis zum Kind“ steht. Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.
Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl der Einzelveranlagung für Ehegatten lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.
Tipp
Haben Sie sich bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.
Auch wenn ein Ehegatte vorrangig Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bezieht, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann die Einzelveranlagung für Ehegatten günstiger sein. Dadurch wird vermieden, dass die steuerfreien Lohnersatzleistungen beim anderen Ehegatten hinzugerechnet werden und so dessen Steuersatz erhöhen.
Die Einzelveranlagung für Ehegatten ist auch sinnvoll, wenn beide Partner Nebeneinkünfte haben. Diese sind bis zu 410 Euro steuerfrei und bis 820 Euro teilweise. Der Betrag verdoppelt sich jedoch nicht bei der Zusammenveranlagung. Dies ist bei der getrennten Veranlagung anders.
Lohnsteuer kompakt
Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten müssen beide Ehepartner die Steuererklärung zusammen abgeben, da eine Bearbeitung beim Finanzamt erst erfolgt, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Des weiteren kann die Einzelveranlagung für Ehegatten bei der Bearbeitung über Lohnsteuer kompakt nur online abgegeben werden.
Was ist bei der Einzelveranlagung für Ehegatten zu beachten?
Living Apart Together: Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung?
Heute entscheiden sich immer mehr Paare dafür, getrennt zu wohnen, Freiraum und Autonomie zu genießen, aber doch gemeinsam zu leben. "Living Apart Together" - d.h. "getrennt zusammen leben" - heißt das Lebensmodell, das besonders in den Städten immer beliebter wird. Nach einer repräsentativen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lag im Jahre 2006 der Anteil der Paare, der in getrennten Haushalten lebt, bei 13,4 Prozent. Fast jedes sechste Paar in Deutschland leistet sich inzwischen den Luxus von zwei Wohnungen.
Wenn also die Eheleute räumlich getrennt voneinander leben, ist die Frage, ob sie dann steuerlich noch die Zusammenveranlagung wählen können oder ob für sie nur die Einzelveranlagung in Betracht kommt. Da die Lebensform "Living Apart Together" in Finanzamtsstuben noch nicht so bekannt ist, meinen viele Finanzbeamte, dass ein dauerndes Getrenntleben vorliegt und verweigern die beantragte Zusammenveranlagung.
Aktuell hat das Finanzgericht Münster gegen das Finanzamt entschieden, dass "getrennt zusammenlebende" Eheleute trotz langjähriger räumlicher Trennung die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen können. Und zwar dann, wenn die Eheleute trotz der räumlichen Trennung ihre Lebensgemeinschaft in Form der persönlichen und geistigen Gemeinschaft aufrechterhalten, z.B. sexuelle Kontakte haben, sich wechselseitig besuchen, gemeinsame Ausflüge und Urlaube machen, viel Zeit miteinander verbringen, Ausgaben für Haushalt und Kinder gemeinsam bestreiten, Ausgaben zur Wirtschaftsgemeinschaft unkompliziert untereinander ausgleichen.
Die Tatsache, dass die Eheleute ihr Einkommen und Vermögen grundsätzlich getrennt haben, steht einer Wirtschaftsgemeinschaft nicht entgegen. (FG Münster vom 22.2.2017, 7 K 2441/15)
Der Fall: Die Eheleute sind seit 1991 verheiratet und haben einen im selben Jahr geborenen Sohn. Im Jahr 2001 zog die Ehefrau mit dem Sohn aus dem bis dahin gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus zunächst in eine Mietwohnung und später in eine Eigentumswohnung. Für das Streitjahr 2012 gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht mehr vorlägen und veranlagte die Ehegatten nunmehr einzeln zur Einkommensteuer.
Ob Eheleute dauernd getrennt leben, ist - so die Finanzrichter - anhand des Gesamtbildes der gegenseitigen Beziehungen im konkreten Einzelfall zu würdigen. Dabei sei auch die innere Einstellung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft entscheidungserheblich. Leben Ehegatten für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies - ggf. zusammen mit anderen Umständen - dazu führen, dass ein nicht dauerndes Getrenntleben anzunehmen ist.
Lohnsteuer kompakt
Die Feststellungslast für die Voraussetzung des nicht dauernden Getrenntlebens trifft die Ehegatten, die sich zu ihren Gunsten hierauf berufen. Die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Eheleute sind. Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts. Deshalb sollten Eheleute Zusammenveranlagung nur beantragen, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Living Apart Together: Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung?