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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Altersvorsorge



Voller Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Basisversorgungen sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG).

Bis 2025 wirken sich Altersvorsorgebeiträge stufenweise steuermindernd aus, beginnend bei 60 % im Jahr 2005 und steigend auf 100 % bis 2025 (§ 10 Abs. 3 EStG).

  • 2021: Ledige bis zu 25.787 Euro absetzbar (92 % steuermindernd).
  • 2022: Ledige bis zu 25.639 Euro absetzbar (94 % steuermindernd).

Ab 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % absetzbar, erhöht um 4 Prozentpunkte in 2023 und 2 Prozentpunkte in 2024 (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG, "Jahressteuergesetz 2022").

  • 2023: Ledige bis zu 26.528 Euro absetzbar (100 % steuermindernd).
  • 2024: Ledige bis zu 27.566 Euro absetzbar (100 % steuermindernd).

Diese Änderung zielt darauf ab, eine "doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden, wie in Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 19.5.2021 (X R 20/19 und X R 33/19) festgestellt wurde. Der BFH bestätigte die aktuelle Rentenbesteuerung als verfassungskonform, obwohl zukünftige Rentenjahrgänge davon betroffen sein könnten. Die Gesetzesänderungen sollen diesem Problem vorbeugen.

Voller Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023



Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zur berufsständischen Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können außerdem freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur landwirtschaftlichen Alterskasse geltend machen.

Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung:

Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird, fallen die abzugsfähigen Sonderausgaben oft niedriger aus. Die Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden, der an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist.

Höchstbeträge 2024:
  • 27.566 Euro für Ledige
  • 55.132 Euro für Verheiratete

Seit 2023 sind diese Beiträge zu 100 % steuermindernd wirksam.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen:

Zusätzlich können sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden:

  • Bis zu 1.900 Euro, wenn Sie steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten.
  • Bis zu 2.800 Euro, wenn Sie keine steuerfreien Zuschüsse erhalten.

Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?



Welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kann ich angeben?

Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, die ab 1.10.2005 als Deutsche Rentenversicherung Bund und als Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bezeichnet werden, sind als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar.

Ebenfalls als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen können Sie:

  • Pflichtbeiträge, die Sie als Selbstständige/r zu einer gesetzlichen Rentenversicherung leisten, z.B. als Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pfleger, Hebamme oder wenn Sie in einem häuslichen Gewerbe tätig sind.
  • Wenn Sie auf eigenen Antrag versicherungspflichtig sind.
  • Wenn Sie als Künstler, Journalist oder Autor Beiträge in die Künstlersozialkasse zahlen, können Sie Ihren Eigenanteil an den Beiträgen angeben, nicht jedoch die Zuschüsse der Künstlersozialkasse.
  • Sie können als Selbstständiger auch freiwillige Beiträge leisten, um eine Invaliditätsversicherung aufrecht zu erhalten. Diese Beiträge können Sie angeben.
  • Wenn Sie freiwillig Ihre Ausbildungszeit mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung auffüllen, können Sie diese Beiträge angeben.
  • Wenn Sie eine Rentenkürzung ausgleichen, die Sie hätten, wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen würden, können Sie die Beiträge angeben.
  • Auch Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland sind hier absetzbar.

Welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kann ich angeben?



Wie werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Beide Anteile zählen zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei sich der abzugsfähige Anteil bis 2023 jährlich gesteigert hat und seit 2024 100 % beträgt.

Höchstbeträge für 2024

Im Jahr 2024 können Sie Altersvorsorgebeiträge bis zu folgenden Höchstbeträgen absetzen:

  • Ledige: 27.566 Euro
  • Verheiratete: 55.132 Euro

Diese Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus.

Berechnung des abzugsfähigen Betrags

Ihre Altersvorsorgebeiträge werden zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber übernommen, den anderen Teil zahlen Sie selbst. Der Arbeitgeberanteil muss jedoch von den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen abgezogen werden, da er bereits steuerfrei ist.

Beispiel:

Sie zahlen 5.000 Euro in die Rentenversicherung ein, und Ihr Arbeitgeber zahlt ebenfalls 5.000 Euro. Von den insgesamt 10.000 Euro Jahresbeitrag können Sie 5.000 Euro (Ihren Eigenanteil) absetzen, da der Arbeitgeberanteil nicht steuermindernd berücksichtigt werden kann.

Wie werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?



Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Arbeitnehmer in regulären Beschäftigungen,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichten,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Menschen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose mit staatlichen Leistungen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Sind Sie von der Rentenversicherung befreit? In diesem Fall können Sie Beiträge zu einer befreienden Lebensversicherung steuerlich geltend machen. Das gilt auch für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Achten Sie darauf, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Rückerstattungen abzuziehen.

Tipp: Freiwillige Beiträge absetzen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. zur Weiterversicherung oder zur Sicherung der Erwerbsminderungsrente, können Sie ebenfalls absetzen. Als Minijobber können Sie Ihren Arbeitnehmeranteil eintragen, wenn Sie auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtet haben.

Die Beiträge unterliegen dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen. Im Jahr 2024 sind bis zu 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete absetzbar. Diese Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus.

Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?



Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?

Landwirte zahlen Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen für sich, ihren Ehepartner und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder. Diese Kassen sind Teil des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems und ermöglichen es Landwirten, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer.

Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs. Arbeitnehmer können auch Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung in der Steuererklärung angeben. Dabei müssen erhaltene Zuschüsse von den eingezahlten Beträgen abgezogen werden, um eine doppelte Begünstigung zu vermeiden.

Im Jahr 2024 können Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden zu 100 % steuerlich berücksichtigt und reduzieren das zu versteuernde Einkommen vollständig.

Wichtig: Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse unterscheiden sich von anderen Vorsorgeformen wie der Riester-Rente oder der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie speziell für landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?



Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Architekten können Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen leisten. Diese Einrichtungen sind Teil der berufsspezifischen Altersvorsorge und bieten ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Beiträge ist, dass die Versorgungseinrichtung Leistungen bietet, die mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.

Im Jahr 2024 können Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro (für Ledige) und 55.132 Euro (für Verheiratete) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus und reduzieren das zu versteuernde Einkommen vollständig.

Berufsständische Versorgungseinrichtungen unterscheiden sich von privaten Altersvorsorgeformen, da sie Pflichtversorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen darstellen und gesetzlich geregelt sind. Anders als bei der privaten Altersvorsorge, wie z. B. der Riester-Rente, besteht hier eine direkte Anbindung an die berufliche Tätigkeit.

Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?



Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.

Wichtig

Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.

Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?



Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Gehalt von maximal 538 Euro pro Monat. Minijobber sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, können sich jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.

Beiträge zur Rentenversicherung:
  • Wenn keine Befreiung beantragt wurde, zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich) zur Rentenversicherung.
  • Der Minijobber muss die Differenz zum regulären Beitragssatz der Rentenversicherung selbst zahlen (Aufstockung).
Steuerliche Berücksichtigung:

Minijobber können wählen, ob sie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben möchten. Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben, also die Differenz selbst gezahlt haben.

Eintrag im Steuerprogramm:

Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.

Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?



Was ist eine Rürup-Rente?

Vorsorgemodelle werden gerne nach ihren Erfindern benannt. Die Riester-Rente trägt den Namen des ehemaligen Arbeitsministers Walter Riester. Die Rürup-Rente ist nach dem Wirtschaftsweisen Hans-Adalbert Rürup benannt. Sie ist der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnlich, allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Das in den privaten Rürup-Vertrag eingezahlte Geld wird also nicht sofort an die Rentner ausgeschüttet, sondern angespart und verzinst. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist "private Basisrente". Der Ertrag dieser privaten Rentenversicherung ergibt sich aus der Verzinsung der Beiträge durch den Anbieter, bei dem sie abgeschlossen wird.

Hinzu kommt der Vorteil, dass sie vom Staat steuerlich gefördert wird. Das Ziel der Rürup-Rente: Der Versicherte bekommt frühestens mit 60 Jahren lebenslang eine monatliche Rente. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Da sie an das Leben des Einzahlenden gebunden ist, wird diese Form der Versicherung auch Leibrentenversicherung genannt.

Abgeschlossen wird eine Rürup-Rentenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Die Versicherten zahlen ihre Beiträge monatlich oder jährlich, auch Einmalzahlungen sind möglich. Sie sind steuerlich ganz besonders begünstigt.

Was ist eine Rürup-Rente?



Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?

Die Rürup-Police kann sowohl als klassische als auch als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Anspruch ist in beiden Fällen eine monatliche Rentenzahlung, also die Leibrente. Eine klassische Lebensversicherung investiert den Sparanteil gestreut auf dem Kapitalmarkt, hauptsächlich in Rentenpapiere. Aus den Erträgen erhält der Versicherungsnehmer eine Gewinnbeteiligung. Der Garantiezins liegt bei Vertragsabschluss in den Jahren 2012 bis 2014 bei 1,75 Prozent, bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2015 bei nur noch 1,25 Prozent, zum 1.1.2017 ist der Garantiezins auf 0,9 Prozent gesunken und liegt ab 1.1.2022 nur noch bei 0,25 Prozent.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparbetrag in Investmentfonds angelegt. Eine Garantieverzinsung wie bei der klassischen Police gibt es deshalb nicht. Das Risiko ist also etwas höher. Allerdings ist hier auch eine überdurchschnittliche Verzinsung möglich. Die Rürup-Rente ist auch im Fall der Arbeitslosigkeit krisensicher. Da vor Rentenbeginn kein Geld ausgezahlt werden darf, gilt das Angesparte nach dem Sozialgesetzbuch nicht als verwertbares Vermögen und kann in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden.

Die laufenden Beiträge und das angesparte Kapital werden auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der Rentenphase sind die Auszahlungen - wie alle anderen auch - dann natürlich pfändbar, zumindest oberhalb des pfändungsfreien Teils. Bis dahin stehen Zeiten, in denen länger keine Beiträge eingezahlt werden, einer steuerlichen Förderung nicht entgegen. Allerdings muss auch der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen eine Beitragspause zulassen.

Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?



Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Grundsätzlich eignet sich eine Rürup-Rente für alle, die steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.

Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen, denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die steuerliche Förderung der Beiträge ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rürup-Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Deshalb darf die monatliche Rente zum Beispiel erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Weiterhin können die erworbenen Ansprüche nicht beliehen oder verkauft werden. Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge wie bei anderen Rentenversicherungen auch. Wie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungseinrichtungen kann man sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?



Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und unterliegen bestimmten Höchstbeträgen.

Höchstgrenzen:
  • Für Alleinstehende: Bis zu 27.566 Euro im Jahr 2023.
  • Für Verheiratete: Bis zu 55.132 Euro im Jahr 2023.
Steuerliche Berücksichtigung:

Seit 2023 können 100 % der Beiträge bis zur Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung war ursprünglich für 2025 vorgesehen, wurde jedoch vorgezogen.

Eintragung in der Steuererklärung:

Die Beiträge zur Rürup-Rente tragen Sie im Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen" der Einkommensteuererklärung ein. Dort gibt es einen Bereich für "Altersvorsorgebeiträge".

Besteuerung der Rente:

Die Rente, die Sie später erhalten, wird schrittweise besteuert. Für Rentner ab dem Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 % und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die vollständige Besteuerung erreicht wird.

Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?



Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?

Viele Versicherungsunternehmen bieten zu einer Rürup-Rentenversicherung auch Zusatzprodukte an. So kann eine Police beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeits- oder einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten grundsätzlich von einer solchen Vermengung ab. Zwar kommt man so bei der Steuer besser weg als mit Einzelversicherungen, aber oft seien die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Kombination höher als bei einzelnen Produkten.

Auch eine Hinterbliebenenversicherung als Zusatz ist denkbar. So kann man seine Angehörigen im Todesfall absichern. Denn aus der Rürup-Rente bekommen diese nach dem Tod des Versicherten nichts. Eine Rentengarantiezeit, bei der auch nach dem eigenen Tod über einen vereinbarten Zeitraum Geld an die Angehörigen gezahlt wird, gibt es bei Rürup nicht. Bei einer Scheidung verfallen jedoch die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversicherung.

Steuerliche Anforderungen

Diese Zusatzverträge kollidieren nicht mit den steuerlichen Anforderungen an eine Rürup-Police und werden deshalb mit gefördert. Der Anteil für Zusatzprodukte am gesamten Beitrag darf aber nicht höher sein als der Anteil zur Altersvorsorge selbst. Es werden auch Zusatzversicherungen angeboten, die eine Rückerstattung der Beiträge garantieren, wenn der Versicherte vor Rentenantritt stirbt. Sie sind von der steuerlichen Förderung jedoch ausgenommen.

Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?


Feldhilfen

Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Schulunfähigkeitsversicherung.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.

Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.

Hier können Sie auch Beiträge zu einer Versorgungs- oder Pensionskasse angeben, wenn die geleisteten Beiträge steuerpflichtig waren.

Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 22 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Geben Sie hier Versicherungsbeiträge an, die Sie geleistet

  • an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • an landwirtschaftliche Alterskassen haben.

Für folgende Berufsgruppen existieren vergleichbare berufsständische Versorgungseinrichtungen:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Mitglieder des Landtags
  • Notare
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Bitte beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für
    • selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
    • selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung

Geben Sie den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an, den Ihr Arbeitgeber für einen Minijob bezahlt hat und welcher nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

Erstattete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die erstatteten Beiträge und/oder steuerfreien Zuschüsse zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. auch ausgezahlte Gewinnanteile) tragen Sie hier ein.

Summe der Altersvorsorgebeiträge

Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge

Beiträge zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung
Beiträge zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung
Beiträge zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung
Beiträge zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung

Geben Sie die Beiträge an, die Sie in eine Rürup-Rentenversicherung geleistet haben. Die bezahlten Beiträge werden von Ihrer Versicherung bescheinigt.

Die Basis-Rente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge.

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).

Wichtig: Beiträge für eine Riester-Rente tragen Sie im Bereich "Riester-Rentenversicherung" ein.


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