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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Einkommenssteuer-Rechner



Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?

Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?

Das zu versteuernde Einkommen wird nach einem festen Schema ermittelt. Der erste Schritt besteht darin, die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten zu ermitteln und zusammenzurechnen:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Bei Versorgungsbezügen werden zusätzlich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen.
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag) sowie Sparerfreibetrag. Falls Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen werden, ist auch ein Abzug ausländischer Quellensteuer möglich.
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten.
  7. Sonstige Einkünfte: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (mindestens Werbungskosten-Pauschbetrag).

 

Schema zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

Operator Berechnungsschritt
  Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
./. Altersentlastungsbetrag
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte
Ergibt: Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
./. Sonderausgaben
./. Außergewöhnliche Belastungen
+ Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG)
Ergibt: Einkommen
./. Freibeträge für Kinder
./. Härteausgleich
Ergibt: Zu versteuerndes Einkommen

Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?



Welche Lohnersatzleistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt?

Lohn- oder Entgeltersatzleistungen werden gezahlt, wenn Ihr Arbeitgeber aus bestimmten Gründen das volle Gehalt nicht mehr leistet. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden, wodurch das übrige Einkommen mit einem höheren Steuersatz versteuert wird.

Warum ist der Progressionsvorbehalt wichtig?

Die Einbeziehung der Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher müssen alle betroffenen Leistungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld
  • Insolvenzgeld bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Elterngeld (nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, jedoch nicht das Betreuungsgeld seit 1. August 2013)
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld für Behinderte oder vergleichbare Leistungen
  • Aufstockungsbeträge und Altersteilzeitzuschläge (nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. Beamtenrecht)
  • Leistungen zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (durch die Agentur für Arbeit)

Meldepflicht und Nachweise

  • Pflicht zur Steuererklärung: Wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen wurden, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Bescheinigung durch die Leistungsträger: Die Leistungsträger, wie z. B. die Arbeitsagentur oder Krankenkassen, stellen eine Bescheinigung für das Finanzamt aus. Diese enthält die Angaben über die bezogenen Leistungen und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
  • Leistungen vom Arbeitgeber: Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, die direkt vom Arbeitgeber gezahlt werden, werden im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.

Elektronische Meldung

Seit 2011 sind die Leistungsträger verpflichtet, die gezahlten Lohnersatzleistungen elektronisch unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt zu melden. Dies vereinfacht die Bearbeitung der Steuererklärung und reduziert Fehler.

Fazit: Die steuerfreie Auszahlung von Lohnersatzleistungen kann über den Progressionsvorbehalt dennoch eine höhere Steuerbelastung verursachen. Daher ist es wichtig, alle entsprechenden Leistungen korrekt anzugeben und die bereitgestellten Nachweise in der Steuererklärung zu nutzen. Ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt kann dabei helfen, die Angaben korrekt zu erfassen und die steuerliche Auswirkung zu berechnen.

Welche Lohnersatzleistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt?



Wie erhöhen Lohn- und Einkommensersatzleistungen meinen Steuersatz?

Wie erhöhen Lohn- und Einkommensersatzleistungen meinen Steuersatz?

Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, sind zwar steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, diese Einkünfte werden bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem Ihr restliches Einkommen versteuert wird. Dies kann dazu führen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine geringere Steuererstattung erhalten.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

Die steuerfreien Lohnersatzleistungen werden Ihrem Einkommen zugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird anschließend auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

  • Folge: Auch Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, kann durch den höheren Steuersatz indirekt steuerlich belastet werden.

Beispielrechnung

Eine alleinerziehende Mutter verdient 26.000 Euro brutto im Jahr und erhält zusätzlich 6.000 Euro Elterngeld.

  • Gesamteinkommen: 32.000 Euro
  • Einkommensteuer (auf Basis des Gesamteinkommens): 6.198 Euro (Steuersatz: 19,4 %)
  • Tatsächlich besteuert: Nur das Einkommen ohne Elterngeld (26.000 Euro)
  • Einkommensteuer: 5.044 Euro

Ohne Progressionsvorbehalt: Steuer für 26.000 Euro beträgt nur 4.333 Euro. Zusätzliche Steuer: 711 Euro durch Progressionsvorbehalt. Auch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer steigen entsprechend.

Grundfreibetrag und Progressionsvorbehalt

  • Über dem Grundfreibetrag: Übersteigt Ihr Einkommen inklusive Lohnersatzleistungen den Grundfreibetrag, wird der erhöhte Steuersatz angewandt.
  • Unter dem Grundfreibetrag: Liegt Ihr Einkommen auch mit den Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, bleibt es steuerfrei, und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt.

Ausnahme: Nur Lohnersatzleistungen

Beziehen Sie im gesamten Jahr ausschließlich Lohnersatzleistungen, bleibt Ihr Einkommen steuerfrei, da der Progressionsvorbehalt in diesem Fall nicht greift.

Rückzahlung von Lohnersatzleistungen

Wenn Sie zu viel Lohnersatzleistung, wie Arbeitslosengeld, erhalten haben und diese zurückzahlen müssen, kann dies Ihren Steuersatz senken. Geben Sie in diesem Fall eine Steuererklärung ab, um von der negativen Progression zu profitieren.

  • Hinweis: Haben Sie im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, hat die Rückzahlung keine steuerlichen Auswirkungen.

Tipp: Verwenden Sie ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt, um die Auswirkungen von Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuerlast genau zu berechnen. Ein Steuerberater kann Ihnen ebenfalls helfen, Steuernachzahlungen zu vermeiden oder Rückerstattungen zu optimieren.

Wie erhöhen Lohn- und Einkommensersatzleistungen meinen Steuersatz?



Was sind die Vorteile des Splittingtarifs?

Der Splittingtarif ist ein besonderes Besteuerungsverfahren, das bei der Zusammenveranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften angewendet wird. Dieses Verfahren kann eine erhebliche steuerliche Entlastung bewirken, insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.

Wie funktioniert der Splittingtarif?

  1. Zusammenrechnung der Einkünfte: Die zu versteuernden Einkommen beider Ehepartner werden addiert.
  2. Halbierung des Einkommens: Das Gesamteinkommen wird anschließend halbiert, um die Steuerprogression zu mindern.
  3. Berechnung der Steuer: Die Einkommensteuer wird für das halbierte Einkommen berechnet und anschließend verdoppelt.

Vorteile des Splittingtarifs

  • Günstigerer Steuersatz bei Einkommensunterschieden: Der Splittingtarif führt zu einem niedrigeren durchschnittlichen Steuersatz, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. So wird die Steuerlast zwischen den Ehepartnern gerechter verteilt.
  • Steuerliche Entlastung für Alleinverdiener-Ehen: Ehepaare, bei denen nur ein Partner Einkommen erzielt, profitieren besonders stark, da das Einkommen wie bei zwei gleichverdienenden Partnern aufgeteilt wird.
  • Flexibilität bei den Einkommensverhältnissen: Auch bei Einkommensschwankungen oder vorübergehenden Einkommensausfällen (z. B. Elternzeit oder Krankheit) kann der Splittingtarif steuerliche Vorteile bringen.

Wann ist der Splittingtarif nicht vorteilhaft?

  • Ähnliche Einkommen: Wenn beide Ehepartner annähernd gleich hohe Einkommen haben, bietet der Splittingtarif keinen steuerlichen Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

Voraussetzungen für den Splittingtarif

  • Die Partner müssen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
  • Beide Partner sind unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Sie müssen an mindestens einem Tag des Steuerjahres zusammengelebt haben.

Fazit: Der Splittingtarif bietet vor allem Ehepaaren mit großen Einkommensunterschieden eine spürbare steuerliche Entlastung. Für Paare mit ähnlichen Einkommen oder spezifischen steuerlichen Konstellationen lohnt sich ein Vergleich mit der Einzelveranlagung. Ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt oder eine Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, die optimale Veranlagungsart zu wählen.

Was sind die Vorteile des Splittingtarifs?


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