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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kirchensteuerpflicht

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kirchensteuerpflicht



Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?

Wenn Sie aus der Kirche austreten würden, würden Sie nicht wirklich die komplette Kirchensteuer sparen, die Ihnen über das Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie müssen auch auf den Vorteil verzichten, die Kirchensteuer als übrige Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Für das ganze Jahr steht Ihnen ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro (Ehepaare 72 Euro) zu. Die Kirchensteuer können Sie jedoch in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. So verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und auch die Einkommensteuer.

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 600 Euro Kirchensteuer zahlen, können Sie den Betrag, der über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegt, zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen (600 Euro Kirchensteuer minus 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag).

528 Euro beim Grenzsteuersatz von 28 Prozent bringen Ihnen dann 147 Euro Einkommensteuer zurück. So verringert sich nochmals Ihre Kirchensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet wird, ebenso wie der Solidaritätszuschlag. (neun Prozent bzw. 5,5 Prozent von 147 Euro) Das macht nochmals rund 20 Euro weniger. So bringt Ihnen die Kirchensteuer einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 167 Euro.

Diesen Sonderausgaben-Vorteil müssten Sie also von Ihrer Kirchensteuer abziehen, um zu berechnen, was Ihnen ein Kirchenaustritt bringt. In diesem Beispiel würden Sie als Ehepaar 433 Euro gegenüber dem Vorjahr sparen, wenn Sie keine Kirchensteuer zahlen, aber gleichzeitig auch auf die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs verzichten müssten.

(2013): Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?



Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen. So muss die Kirchensteuer nur bis zu einer bestimmten Kappungsgrenze gezahlt werden. Einkommen, das über einem festen Kappungssatz liegt, wird nicht zur Berechnung der Kirchensteuer hinzugezogen.

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen.
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Kappung ohne Antrag.

Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. in Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Die Kappung der Kirchensteuer bewirkt, dass die Kirchensteuer nicht mehr als Anteil der Einkommensteuer errechnet wird, sondern anhand des zu versteuernden Einkommens. Der Kappungssatz ist je nach Bundesland unterschiedlich, er beträgt 3 bis 4 Prozent.

Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. 150. 000 Euro zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer: 62.875 Euro; Kirchensteuer: 5.658 Euro. Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens, müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 1.158 Euro.

Den Antrag auf Kappung der Kirchensteuer müssen Sie an Ihre Diözese oder Landeskirche richten. Es reichen ein formloser Antrag und eine Kopie des letzten Steuerbescheids. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Kappung, am erfolgreichsten sind Sie, wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen.

(2013): Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?



Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:

  • Römisch-Katholische Kirche (Diözesen)
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
  • Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
  • Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona 
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent in den übrigen Ländern 9 Prozent.

(2013): Wer muss Kirchensteuer bezahlen?



Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe oder durch Eintritt oder Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft. In diesem Fall müssen Sie die Kirchsteuer mit dem Beginn des folgenden Monats zahlen.

Wechseln Sie die Religionsgemeinschaft, dann besteht ebenfalls mit dem Beginn des folgenden Monats die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Sie setzt jedoch erst ein, wenn Sie an Ihre bisherige Religionsgemeinschaft keine Kirchensteuer mehr zahlen.

In der israelitischen Kultusgemeinde begründet sich die Kirchensteuerpflicht aufgrund der Abstammung und Bekenntnis.

(2013): Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.

Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieben und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren entstehen, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.

Sind nämlich Kinderfreibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, errechnet sich die Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer. 

Beispiel: Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 43,43 Euro.

Beispiel: Kirchensteuer mit 2 Kinderfreibeträgen:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 27,58 Euro.

Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,85 Euro pro Monat.

(2013): Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Wann kann ich Kirchensteuern als Sonderausgaben absetzen?

Sind Sie Mitglied einer Kirche, können Sie die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen. Auch vorausbezahlte oder nachbezahlte Kirchensteuer können steuerlich geltend gemacht werden. 

Wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, die keine Kirchensteuer erhebt, können Sie Zahlungen an diese „wie Kirchensteuern“ absetzen – also je nach Bundesland 8 bzw. 9 Prozent der Einkommenssteuer. Dazu muss die Kirche jedoch in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein. Hierbei ist eine Empfangsbestätigung notwendig. Beispiele solcher Religionsgemeinschaften sind die Neuapostolische Kirche, die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden, die Griechisch-Orthodoxe Metropolie, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, die Bischöfliche Methodistenkirche, die Heilsarmee und die Zeugen Jehovas.

Zahlungen, die höher sind als die entsprechende Kirchensteuer, können Sie als Spenden für kirchliche Zwecke geltend machen.

Nach neuem Recht werden auch Kirchensteuerzahlungen an Religionsgemeinschaften in einem EU-/EWR-Staat als Sonderausgaben anerkannt.

Ist die Religionsgemeinschaft nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, können Sie Ihre Beiträge bis in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Spenden zur "Förderung religiöser Zwecke" absetzen. Diese Angaben müssen Sie im Bereich „Spenden“ machen. Das gilt beispielsweise für die altbuddhistische Gemeinde.

Die Scientology-Church ist keine Religionsgemeinschaft

(2013): Wann kann ich Kirchensteuern als Sonderausgaben absetzen?


Feldhilfen

Bezeichnung der Religionsgemeinschaft

Tragen Sie hier bitte die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft ein.

Religion

Geben Sie hier an welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2013 angehört haben. Haben Sie die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie bitte die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2013 angehört haben.

Wenn Sie das ganze Jahr über keiner Religionsgemeinschaft angehörten oder wenn Sie im Steuerjahr 2013 im Ausland lebten und daher nicht kirchensteuerpflichtig waren, wählen Sie bitte "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig" aus.

Ist Ihre Glaubensgemeinschaft nicht in der Liste, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus und geben zusätzlich die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft in dem dann erscheinenden Feld an. Lohnsteuer kompakt berechnet in diesem Fall die Krichensteuer anallog zu den großen Glaubendgemeinschaften.

Ich war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2013

Haben Sie einer Religionsgemeinschaft das ganze Jahr angehört bzw. wenn Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig waren, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem Anfang des auf den Beginn des Religionszugehörigkeit folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2012, geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Je nach dem wird dann vom Finanzamt automatisch des Ende der Kirchensteuerpflicht berücksichtig. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.


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