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Doppelte Haushaltsführung

Erfassung der Beschäftigungsorte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Doppelte Haushaltsführung



Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?

Wenn sich Ihr Arbeitsort weit entfernt von Ihrem Wohnort befindet und Sie aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen müssen, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bestimmte Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.  

Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen Sie an Ihrem Wohnort eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand haben. Außerdem müssen Sie am Arbeitsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen. Berufliche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn Sie an einen auswärtigen Arbeitsort versetzt worden sind oder wenn Sie eine Arbeitsstelle antreten, die sich außerhalb des eigenen Wohnorts befindet. Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn Sie aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz von Ihrem Arbeitsplatz weg verlegen und eine Wohnung am Arbeitsort als Zweithaushalt nutzen.

Als Zweitwohnung wird übrigens jede Unterkunft anerkannt, in der Sie eine Möglichkeit zur Übernachtung haben. Wie oft Sie diese Möglichkeit nutzen ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein: eine Mietwohnung, ein eigenes Haus, ein Hotelzimmer, Übernachtungsmöglichkeiten bei Freunden oder auch die Baracke auf einer Baustelle.

Tipp:
Wenn Sie mehrmals in der Woche nach Hause fahren, können Sie wählen, ob Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung oder die Fahrtkosten für sämtliche durchgeführten Heimfahrten absetzen wollen. Im zweiten Fall sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale absetzbar. Dann können Sie die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht mehr von der Steuer absetzen. Die zweite Variante bietet sich an, wenn Sie häufig nach Hause fahren und niedrige Übernachtungskosten an Ihrem Zweitwohnsitz haben.

(2013): Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?



Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?

An die Zweitwohnung des Arbeitnehmers am Arbeitsort stellt das Finanzamt keine strengen Anforderungen. Dies kann eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder auch ein möbliertes Zimmer sein. Auch die Häufigkeit der Nutzung spielt keine Rolle, die Unterkunft muss lediglich zur Verfügung stehen. Die Zweitwohnung darf aber keinesfalls zum neuen Lebensmittelpunkt werden. Dann ist es vorbei mit der steuerlichen Begünstigung.

Sind diese Voraussetzung erfüllt, können diverse Werbungskosten im Zuge der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren sind als Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem Transportkosten für eine Spedition oder einen Leihwagen und auch Reisekosten am Umzugstag.  

In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung können sogar Kosten für die Verpflegung abgerechnet werden. Pro Tag sind das zwischen sechs und 24 Euro, je nachdem wie viel Zeit außerhalb des Hauptwohnsitzes verbracht wird.
Sie betragen bei einer Abwesenheitsdauer von

  • 24 Stunden: 24 Euro  
  • 14 bis 24 Stunden: 12 Euro  
  • 8 bis 14 Stunden: 6 Euro   

Bei den Fahrtkosten werden die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt in voller Höhe anerkannt, nachzuweisen z.B. per Ticket. Alternativ kann hier auch die allgemeine Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent angesetzt werden. Wöchentliche Heimfahrten werden ebenfalls mit 0,30 Euro pro Kilometer angerechnet für die einfache Entfernung.

Weiterhin können die Miet- und Mietnebenkosten, wie Heizung oder Strom der Zweitwohnung abgesetzt werden. Diese müssen jedoch angemessen sein. Für eine Person wird eine Wohnungsgröße von etwa 60 qm als angemessen betrachtet. Auch die Belastungen für notwendige  Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Tisch, Bett, Schrank oder auch Küchen- und Badezimmereinrichtung. Fernseher oder Bilder können nicht abgesetzt werden. Bei Anschaffungskosten bis 410 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden.

(2013): Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?



Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?

Für die ersten drei Monate nach Bezug einer Zweitwohnung können Sie Verpflegungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Es ist jedoch nicht möglich die tatsächlichen Kosten abzusetzen, sondern nur Pauschbeträge deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung richtet.

Es gelten folgende Pauschbeträge bei einer Abwesenheitsdauer von:

  • 24 Stunden: 24 Euro  
  • 14 bis 24 Stunden: 12 Euro  
  • 8 bis 14 Stunden: 6 Euro  

Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.  

Beispiel:
Herr X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2009 in Wiesbaden und hat dort eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu Hause in Mannheim an.

Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X ansetzen:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend:    jeweils 24 Euro
  • Montag und Freitag: mindestens 14 Stunden abwesend:         jeweils 12 Euro     
  • Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag

Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen: 39 volle Kalendertage: 39 x 24 Euro = 936 Euro

Sowie für 25 Tage mit mindestens 14 Stunden Abwesenheit: 25 x 12 Euro = 300 Euro

Die Drei-Monats-Frist startet wieder von Neuem, wenn Sie die Beschäftigung und auch die Zweitwohnung an einen neuen Ort verlegen. Die Frist beginnt auch wieder neu, wenn Ihre auswärtige Beschäftigung von einer vorübergehenden Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle unterbrochen wird. Diese vorübergehende Tätigkeit muss dabei die Dauer von mindestens vier Wochen haben.

(2013): Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?



Bis zu welcher Höhe kann ich Verpflegungskosten absetzen?

Ihre Verpflegungskosten in den ersten drei Monaten nach Bezug Ihrer Zweitwohnung können Sie nicht in tatsächlicher Höhe absetzen. Jedoch gibt es Pauschbeträge deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung richtet.

Es gelten folgende Pauschbeträge bei einer Abwesenheitsdauer von:

  • 24 Stunden:            24 Euro  
  • 14 bis 24 Stunden:     12 Euro  
  • 8 bis 14 Stunden:         6 Euro  

Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.  

Beispiel:
Herr X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2009 in Wiesbaden und hat dort eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu Hause in Mannheim an.

Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X ansetzen:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend:    jeweils 24 Euro
Montag und Freitag: mindestens 14 Stunden abwesend:         jeweils 12 Euro     
Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag

Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen:
39 volle Kalendertage: 39 x 24 Euro = 936 Euro
Sowie für 25 Tage mit mindestens 14 Stunden Abwesenheit: 25 x 12 Euro = 300 Euro

(2013): Bis zu welcher Höhe kann ich Verpflegungskosten absetzen?



Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie die Kosten für Übernachtungen in Ihrer Zweitwohnung absetzen. Als Zweitwohnung wird übrigens jede Unterkunft anerkannt, in der Sie eine Möglichkeit zur Übernachtung haben. Wie oft Sie diese Möglichkeit nutzen ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein: eine Mietwohnung, ein eigenes Haus oder ein Hotelzimmer.

Nutzen Sie am Zweitwohnort eine Mietwohnung, können Sie die Miet- und Mietnebenkosten wie Heizung oder Strom der Zweitwohnung geltend machen. Diese müssen jedoch angemessen sein. Für eine Person wird eine Wohnungsgröße von etwa 60 qm als angemessen betrachtet. Auch die Belastungen für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Tisch, Bett, Schrank oder auch Küchen- und Badezimmereinrichtung. Bei Anschaffungskosten bis 410 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden. Bei neuen Möbeln beträgt die Nutzungsdauer 13 Jahre.

Nutzen Sie ein Hotel als Übernachtungsmöglichkeit, können Sie die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten absetzen. Sind im Übernachtungspreis Verpflegungskosten enthalten und nicht gesondert ausgewiesen, verringert sich der absetzbare Betrag um folgende Posten:

  • für ein Frühstück um 20 Prozent und
  • für ein Mittag- bzw. Abendessen um 40 Prozent der Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von 24 Stunden (24 Euro)

Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung können Sie Ihre Aufwendungen (Nebenkosten der Wohnung, Schuldzinsen für ein Hypothekendarlehen, Abschreibung etc.) bis zu der Höhe absetzen, die eine angemessene Wohnung an Miete kosten würde.

(2013): Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?



Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung können Sie die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren sind als Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So können Sie die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Wohnung ist absetzbar.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen müssen, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern.

Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt übrigens auch für Ihren Rückumzug in Ihre Hauptwohnung. Falls Sie beim Auszug aus Ihrer Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen müssen, können Sie diese in der Steuererklärung angeben.

(2013): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?



Wann wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt?

Eine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie an Ihrem Wohnort einen eigenen Hausstand führen. Der Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt bildet und in der Sie Ihren Haushalt unterhalten. Sie müssen die Wohnung als Eigentümer oder Mieter oder aus einem gemeinsamen bzw. abgeleiteten Nutzungsrecht (z.B. in der Wohnung Ihres Partners) nutzen. In der Regel ist bei Verheirateten der eigene Hausstand immer dort, wo die Familie lebt.

Sollten Sie alleinstehend sein, spielt die Anerkennung des eigenen Hausstandes eine wichtige Rolle, bei der Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn Sie in der Wohnung oder im Haus Ihrer Eltern ein Zimmer bewohnen, selbst dann nicht, wenn Sie sich an den Mietkosten beteiligen. Notwendig ist hier eine eigene eingerichtete Wohnung, die Sie als Eigentümer, Mieter oder Untermieter nutzten. Sie müssen hier einen Haushalt unterhalten, d.h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Wenn Sie mindestens zwei Heimfahrten pro Monat nachweisen, wird in der Regel angenommen, dass sich hier Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

(2013): Wann wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt?


Feldhilfen

Anschrift des Zweitwohnsitzes

Geben Sie hier bitte die Anschrift an, wo sich der Beschäftigungsort befindet.

Wichtig: Eine doppelte Haushaltsführung wird von den Finanzbehörden in der Regel nur anerkannt, wenn Sie auswärts beschäftigt sind und aus beruflichen Gründen an Ihrem auswärtigen Arbeitsort oder in dessen näherer Umgebung eine Wohnung oder eine Unterkunft unterhalten.


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