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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Lohnsteuerbescheinigung

Auf den folgenden Seiten können Sie die Angaben aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder - wenn Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt waren - aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnsteuerbescheinigung



Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

(2013): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?



Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Lohnsteuerbescheingung

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres ode zum Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.

Lohnsteuerkarte

Jeder Arbeitnehmer erhielt die Lohnsteuerkarte jährlich von der Gemeindeverwaltung und reichte sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Verbunden war damit bislang ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Gemeinden und die Arbeitgeber, denn die Lohnsteuerkarten mussten hergestellt, bedruckt, versendet und verwaltet werden.

Mit der Umstellung auf das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird zukünftig ihr Finanzamt für die Verwaltung der Daten und Eintragungen von Freibeträgen zuständig sein. Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.

Auch für das Jahr 2012 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.

(2013): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?


Feldhilfen

Name Ihres Arbeitgebers

Geben Sie hier den Name des Arbeitgebers an, der die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen.


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