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Anteile an Immobilienfonds

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Anteile an Immobilienfonds



Wie versteuere ich meine Beteiligung an einer Bauherren - bzw. Erwerbergemeinschaft bzw. an einem Immobilienfonds?

Sind Sie gemeinsam mit anderen Personen an einem vermieteten Objekt oder Grundstück beteiligt, z.B. im Rahmen einer Bauherren-oder Erwerbergemeinschaft oder bei Immobilienfonds, werden die Einnahmen und Ausgaben für dieses Objekteinheitlich und gesondert festgestelltund die Einkünfte den Beteiligten entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Lediglich bei Ehegatten, die gemeinsam ein Objekt besitzen und die zusammen veranlagt werden, entfällt die gesonderte Feststellung.

Für die gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünfte muss die Gemeinschaft einebesondere Erklärung abgeben. Danach ergeht vom Finanzamt ein Bescheid über die Feststellung und Verteilung dieser Einkünfte.

Gleiches gilt für Beteiligungen angeschlossenen Immobilienfonds. Beteiligungen an offenen Immobilienfonds werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Während die Einkünfte im ersten Fall in der Anlage V anzugeben sind, müssen sie im zweiten Fall in der Anlage KAP eingetragen werden.

(2013): Wie versteuere ich meine Beteiligung an einer Bauherren - bzw. Erwerbergemeinschaft bzw. an einem Immobilienfonds?



Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Welche Einkünfte zu den Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) gehören ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In §21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. Betriebsinventar für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberuflerpraxen)
  • Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der  Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind oder der zeitlich begrenzte Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

(2013): Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?


Feldhilfen

Bezeichnung des Immobilienfonds

Geben Sie den Namen des geschlossenen Immobilienfonds (ggf. in Kurzform) sowie das Finanzamt und die Steuernummer der Gemeinschaft an, aus der Sie und/oder Ihr Partner als Miteigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben.

Einnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Ihren Miteigentumsanteil an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.

Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen wird.

Einnahmen (Ehefrau)

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Miteigentumsanteil Ihres Partners an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.

Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen wird.


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