Feldhilfen
Einheitswert-Aktenzeichen
Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. Eine Eintragung kann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.
... selbstgenutzt?
Geben Sie bitte an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.
Objektart
Wählen Sie hier bitte aus, ob es sich bei dem vermieteten Objekt um
- eine Eigentumswohnung
- ein Einfamilienhaus
- ein Zweifamilienhaus
- ein Mehrfamilienhaus oer
- ein sonstiges Gebäude (z.B. Gewerbeimmobilie)
handelt.
Postleitzahl
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Objekts an.
Ort
Geben Sie hier bitte den Ort des Objekts an.
Region
Wählen Sie hier bitte aus, ob es das Objekt in den alten oder den neuen Bundesländern oder in West-Berlin gelegen ist.
Vermietete Wohnfläche (in qm)
Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf dauerhaft und entgeltlich vermieteten Wohnraum entfällt.
Wird der Wohnraum
- selbst bewohnt,
- unentgeltlich an Dritte überlassen,
- an Angehörige vermietet oder
- als Ferienwohnung genutzt
tragen Sie hier "0,00" ein.
Datum der Veräußerung
Falls das Mietobjekt veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam, abgeschlossenen, obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.