Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?
Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die nichtselbständige Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Sie geben hier die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.
Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machen Sie Ihre Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.
Für Ehepaare werden automatisch zwei separate Bereiche für die Einnahmen und die Ausgaben angelegt.
Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?
Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.
Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen
Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.
Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.
(2013): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?
Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?
Einkünfte mit Lohnsteuerbescheinigung
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst müssen ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen und erhalten regelmäßig am ihren monatlichen Arbeitslohn. Auch Personen die eine Firmenrente, Betriebsrente oder Pension von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten gilt diese Regelung.
Alle geleisteten Zahllungen werden vom Arbeitgeber auf der sogenannten Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Bereits seit dem Jahr 2005 werden diese Daten automatisch auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt, so dass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung (inkl. der bereits vorausgezahlten Lohnsteuer und die Sozialabgaben) automatisch dem Finanzamt vorliegen.
Trotzdem müssen Sie alle Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung in auf die Anlage N der Steuererklärung eintragen.
Weitere Einkünfte im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit
Neben den Einkünften, die auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ausgewiesen werden, sind selbstverständliche auch alle weiteren Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit in Ihrere Steuererklärung anzugeben und damit auch steuerpflichtig. Teilweise unterliegen diese Einkünfte dem so genannnten Progressionsvorbehalt.
Zu folgenden Einkünften können Sie auf der Anlage N Angaben machen:
- Lohnersatzleistungen, z.B. Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, etc.
- Einkünfte als Grenzgänger (DBA, ATE, ZÜ)
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
- Arbeitslohn ohne Steuerabzug
Vermögenswirksame Leistungen
Außerdem können Sie mit Lohnsteuer kompakt Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen augezahlt hat.
(2013): Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?
Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?
Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die nichtselbständige Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Sie geben hier die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.
Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machen Sie Ihre Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.
Für Ehepaare werden automatisch zwei separate Bereiche für die Einnahmen und die Ausgaben angelegt.
(2013): Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?