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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Behinderung

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein zusätzlicher Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 25% zu.

Wurden Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, steht Ihnen ein so genannter Hinterbliebenenpauschbetrag zu.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte  „atypische“ Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnenlaufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG  geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2013): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Was sind atypische Belastungen (besonderen Aufwendungen), die ich in der Steuer angeben kann?

Es gibt Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen, aber nicht regelmäßig auftreten. Diese atypischen Belastungen sind nicht im Behinderten-Pauschbetrag enthalten und müssen demnach als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiele solcher Aufwendungen sind etwa Umbaumaßnahmen, die in der Wohnung oder in einem Fahrzeug aufgrund der Behinderung entstehen, außerdem Aufwendungen für eine Reisebegleitung im Urlaub, Kosten eines Umzugs, Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen sowie Krankheits-, Heilbehandlungs- oder Kurkosten.

Alle Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, kürzt das Finanzamt um die Höhe der zumutbaren Belastung. Dieser Betrag richtet sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte

(2013): Was sind atypische Belastungen (besonderen Aufwendungen), die ich in der Steuer angeben kann?



Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten bzw. Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist indes nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

(2013): Wer bekommt den Behinderten-Pauschbetrag?



Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:

Grad der Behinderung     Pauschbetrag
von 25 und 30    310 Euro
von 35 und 40    430 Euro
von 45 und 50    570 Euro
von 55 und 60    720 Euro
von 65 und 70    890 Euro
von 75 und 80    1.060 Euro
von 85 und 90    1.230 Euro
von 95 und 100    1.420 Euro


Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

ei einem Behinderungsgrad  unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag auch wenn die Behinderung erst während des Jahres aufgetreten oder weggefallen ist. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

(2013): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?



Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?

Viele Aufwendungen, die behinderten Personen typischerweise entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Dazu zählen Kosten, die anfallen, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem zählen dazu Aufwendungen für die Pflege, wobei es irrelevant ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.

Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.

Tipp: Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt werden, wenn sie den individuell zumutbaren Höchstbetrag übersteigen.

(2013): Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?



Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?

Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Rente oder andere Bezüge erhalten, reichen in der Regel auch der Rentenausweis oder ähnliche Bescheide als Nachweise aus.

Für die Gewährung des erhöhten Pauschbetrages für Hilflose bzw. Blinde, muss im Schwerbehindertenausweis der Vermerk „H“ bzw. „Bl“ eingetragen sein. Bei hilflosen Personen ist auch der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe III ausreichend.

(2013): Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?



Wann gilt eine Person als hilflos?

Hilflose  Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro. Laut Einkommensteuergesetz gilt eine Person dann als hilflos, „wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf“. (33 b Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 EStG). Diese Hilfe kann zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Essen  und bei der Körperpflege erfolgen.

Den Pauschbetrag gibt es nicht bei vorübergehender Hilfosigkeit, sonder nur, wenn der Zustand für länger als sechs Monate andauert.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „H“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2013): Wann gilt eine Person als hilflos?



Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Blindheit liegt vor, wenn man auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent Sehkraft besitzt. Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag nicht.  

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

(2013): Wann liegt Blindheit vor?


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Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag durch Lohnsteuer kompakt ermittelt.

gültig von

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Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2013 erstmalig Angaben zu einer Behinderung machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereitcht haben.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Bescheid des Versorgungsamtes oder
  • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe III
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Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.

Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträger
Erstmalige Beantragung/Änderung(Nachweis ist einzureichen)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2013 erstmalig den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereitcht haben.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträger

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