Wie können Fährkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Nutzen Sie auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstätte eine PKW-Fähre, so gilt die Strecke mit der Fährverbindung als kürzeste Straßenverbindung, wenn diese wirtschaftlich sinnvol ist. Die Kosten für die Fähre können Sie dann zusätzlich zur Entfernungspauschale berücksichtigen, müssen allerdings die mit der Fähre zurückgelegt Strecke bei der Angabe der Entfernungskilometer abziehen.
Ein Beispiel: Sie haben eine Wegstrecke von 16 Kilometer, legen aber eine Teilstrecke von 1 Kilometer mit der Fähre zurück. Dannn tragen Sie zur Berechnung der Entfernungspauschale 15 Kilometer ein und bei den Aufwendungen für Fähren tragen Sie die für das Steuerjahr entstanden Gesamtkosten für die Fährennutzung ein.
(2013): Wie können Fährkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Wie können Flugkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Wird der Arbeitsweg mit dem Flugzeug zurückgelegt, müssen Sie für die Berechnung der Fahrtkosten wie folgt vorgehen:
- Für die Entfernungspauschale machen Sie die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Start-Flughafen plus der Entfernung zwischen dem Zielflughafen und der Arbeitsstätte geltend.
- Zusätzlich können Sie die tatsächlich entstandenen Flugkosten für Ihre Flugtickets in der Steuererklärung angeben.
Ein Beispiel: Sie wohnen in München und arbeiten in Frankfurt. Von Ihrer Wohnung zum Münchner Flughafen sind es 9 Kilometer und vom Frankfurter Flughafen zur Ihrem Arbeitgeber 6 Kilometer. Sie können folglich 15 Kilometer im Rahmen der Entfernungspauschale für 230 Tage ansetzen. Zusätzlich zahlen pro Tag für Ihr Flugticket 66 Euro. Insgesamt entstehen Ihnen dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.
(2013): Wie können Flugkosten steuerlich geltend gemacht werden?