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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Private Krankenversicherung

Tragen Sie hier die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ein. Diese können Sie der Bescheinigung Ihres Versicherungsunternehmens entnehmen.

Wichtiger Hinweis:

  • Zuschüsse die Sie im Bereich Renten bereits erfasst haben, tragen Sie hier bitte nicht noch einmal ein.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Private Krankenversicherung



Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?

Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen können nur bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 15.200 Euro (30.400 Euro für Verheiratete) an Beiträgen zur Altersvorsorge als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2013 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2013 bei 76 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100-prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann sind maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind  insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden.

Allerdings: Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbständige bei 2.800 Euro (bei Ehepaaren das Doppelte).

Das Besondere: Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag übersteigen, können Sie Ihre Beiträge in voller Höhe absetzen. Dann können Sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

(2013): Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. An Extras wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus können Sie den Fiskus nicht beteiligen.  Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung.

Wenn Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policenvor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Weil diese Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro) übersteigen, können sie die gesamten Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. So können sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge wie Kfz-Haftpflicht oder Arbeitslosenversicherung unter den Sonderausgaben geltend machen.

(2013): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Feldhilfen

Zuschüsse von dritter Seite

Geben Sie hier die Höhe der Zuschüsse an, die Ihnen für die Zeile 34 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Zuschüsse für Beiträge zur (Basis-) Kranken- und Pfegeversicherung.

Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 31 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge zur (Basis-) Krankenversicherung.

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 32 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge zur Pflege-Pflichtversicherung.

Von der Versicherung erstattete Beiträge

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 33 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge erstattete Beiträge zur (Basis-) Kranken- und Pflegeversicherung.

Beiträge zu Wahlleistungen, Zusatzversicherung, etc.

Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 35 von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden.

Dies sind Beiträge abzüglich Erstsattungen für Beiträge zu Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung.


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