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Arbeitszimmer

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitszimmer



Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?

Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstoße gegen das Grundgesetz, so die Begründung.

Mit dem Steueränderungsgesetz hat die Große Koalition die Abzugsmöglichkeit eines Arbeitszimmers zum 1. Januar 2007 eingeschränkt. Steuerzahler konnten seitdem ihr Arbeitszimmer nur noch steuerlich geltend machen, wenn das Zimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung war.
Da Lehrer beispielsweise aber ihren Arbeitsmittelpunkt in der Schule haben, konnten sie die Kosten für das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen. Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und fordert nun ein neues Gesetz.

Häusliches Arbeitszimmer und kein Schreibtisch vom Arbeitgeber
Jeder Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer jetzt wieder geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für eine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.

Wichtig: Nicht nur Lehrer profitieren von der Entscheidung der Karlsruher Richter. Auch Arbeitnehmer wie Handelsvertreter oder Architekten können ihr privates Arbeitszimmer wieder leichter absetzen.
Das gilt auch für alle, die sich in der Berufsausbildung oder einem Studium befinden und die im heimischen Arbeitszimmer den Unterrichtsstoff aufarbeiten oder sich auf Prüfungen vorbereiten. Sie können ihr Arbeitszimmer anteilig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.

(2013): Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?



Arbeitszimmer: Was kann ich absetzen?

Ob Miete, Nebenkosten oder Kosten für die Reinigung - die anfallenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer kann man in seiner Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel wie Computer oder Schreibtisch spielen dabei keine Rolle. Arbeitsmittel können Arbeitnehmer wie gewohnt als Werbungskosten und Selbständige als Betriebsausgaben in die Steuererklärung eintragen. Für Auszubildende und Erststudenten gilt auch hier: Arbeitsmittel als Sonderausgaben absetzen, in der Fortbildung oder dem Zweitstudium als Werbungskosten.

Wer sich in der Ausbildung befindet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend machen, bei einer Fortbildung und einem Zweitstudium als Werbungskosten. Je nach Größe des Arbeitszimmers können Sie den betreffenden Anteil Ihrer Miete und der Nebenkosten mit zu Ihren Ausbildungskosten rechnen.

Beispiel: Bei einem Arbeitszimmer von 25 Quadratmetern in einer 100 Quadratmeter-Wohnung können Sie ein Viertel der Miete und der Nebenkosten in der Steuererklärung angeben.

(2013): Arbeitszimmer: Was kann ich absetzen?


Feldhilfen

Arbeitszimmer

Summe aller Aufwendungen für das Arbeitszimmer, die Sie bisher erfasst haben.

Betrag

Geben Sie hier die Höhe der Aufwendungen an, die entweder direkt oder anteilig dem Arbeitszimmer zugeordnet werden können.

In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abziehbar.

Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können in direkt zurechenbare und anteilige Kosten unterteilt werden. Die direkt zurechenbaren Kosten zählen alle Ausgaben für im Arbeitszimmer ausgeführte Renovierungsarbeiten sowie für die Raumausstattung (ohne Möbel). Dazu gehören z.B.

  • Malerarbeiten, Tapezierarbeiten
  • Anstrich der Türen
  • Innenanstrich der Fenster
  • Deckenlampen, Vorhänge
  • Teppichboden.

Die anteiligen Kosten können nur entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der ganzen Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den anteiligen Kosten gehören u.a.:

  • Heizung
  • Miete (bei Mietwohnungen)
  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger
  • Gebäudeversicherungen
  • Schuldzinsen
  • Grundsteuer
  • Hausratversicherung
  • Renovierungskosten

Arbeitsmittel (z.B. ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Bezeichnung

Geben Sie die Bezeichnung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer an.

In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abziehbar.

Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können in direkt zurechenbare und anteilige Kosten unterteilt werden. Die direkt zurechenbaren Kosten zählen alle Ausgaben für im Arbeitszimmer ausgeführte Renovierungsarbeiten sowie für die Raumausstattung (ohne Möbel). Dazu gehören z.B.

  • Malerarbeiten, Tapezierarbeiten
  • Anstrich der Türen
  • Innenanstrich der Fenster
  • Deckenlampen, Vorhänge
  • Teppichboden.

Die anteiligen Kosten können nur entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der ganzen Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den anteiligen Kosten gehören u.a.:

  • Heizung
  • Miete (bei Mietwohnungen)
  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger
  • Gebäudeversicherungen
  • Schuldzinsen
  • Grundsteuer
  • Hausratversicherung
  • Renovierungskosten

Arbeitsmittel (z.B. ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.


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