(2013)
Arbeitszimmer: Was kann ich absetzen?
Ob Miete, Nebenkosten oder Kosten für die Reinigung - die anfallenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer kann man in seiner Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel wie Computer oder Schreibtisch spielen dabei keine Rolle. Arbeitsmittel können Arbeitnehmer wie gewohnt als Werbungskosten und Selbständige als Betriebsausgaben in die Steuererklärung eintragen. Für Auszubildende und Erststudenten gilt auch hier: Arbeitsmittel als Sonderausgaben absetzen, in der Fortbildung oder dem Zweitstudium als Werbungskosten.
Wer sich in der Ausbildung befindet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend machen, bei einer Fortbildung und einem Zweitstudium als Werbungskosten. Je nach Größe des Arbeitszimmers können Sie den betreffenden Anteil Ihrer Miete und der Nebenkosten mit zu Ihren Ausbildungskosten rechnen.
Beispiel: Bei einem Arbeitszimmer von 25 Quadratmetern in einer 100 Quadratmeter-Wohnung können Sie ein Viertel der Miete und der Nebenkosten in der Steuererklärung angeben.
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