(2013)
Welche Schulen zählen zu den begünstigten Schulen?
Begünstigt sind Privat- bzw. überwiegend privat finanzierte Schulen, die zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul- oder Berufsabschluss führen. Der Abschluss muss vom Ministerium des Landes, der Kultusministerkonferenz bzw. Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt sein. Darunter fällt auch der Besuch von Bildungseinrichtungen, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss vorbereiten. Entscheidend ist, dass die Schulen nach einem staatlich vorgegebenen, genehmigten oder beaufsichtigten Lehrplan ausbilden.
Außerdem muss sich die Schule in einem Land der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befinden. Ausnahme: Es handelt sich um eine deutsche Schule außerhalb der EU/des EWR.
Zum EWR zählen die Länder der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Achtung: Die Schweiz ist weder Mitglied der EU, noch gehört das Land zum EWR. Schulgeldzahlungen an eine Bildungseinrichtung in der Schweiz sind also nicht absetzbar. Das hat nun auch der Bundesfinanzhof bestätigt (Az. X R 3/11).
Hochschulen bzw. Fachhochschulen zählen nicht zu den begünstigten Schulen. Studiengebühren an eine Universität können Sie also nicht als Schulgeldabzug angeben.
Tipp: Erkundigen Sie sich bei der Schule oder bestimmten Behörden, ob eine Schule zu den begünstigten Einrichtungen gehört. Auskunft geben zum Beispiel die zuständigen Landesschul- und Landeskultusministerien, die Kultusministerkonferenz der Länder oder die inländischen Zeugnisanerkennungsstellen. Das Finanzamt ist an die Entscheidung dieser Einrichtungen gebunden.