(2013)
Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?
Lohnsteuerbescheingung
Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres ode zum Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Lohnsteuerkarte
Jeder Arbeitnehmer erhielt die Lohnsteuerkarte jährlich von der Gemeindeverwaltung und reichte sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Verbunden war damit bislang ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Gemeinden und die Arbeitgeber, denn die Lohnsteuerkarten mussten hergestellt, bedruckt, versendet und verwaltet werden.
Mit der Umstellung auf das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird zukünftig ihr Finanzamt für die Verwaltung der Daten und Eintragungen von Freibeträgen zuständig sein. Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.
Auch für das Jahr 2012 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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