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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.

Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebend waren.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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