(2013)
Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Unmittelbar begünstigt sind alle Personen, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Dazu gehören alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten - vor allem alle Arbeitnehmer. Aber auch Beamte, Richter und Berufssoldaten sind unmmitelbar begünstigt, weil die Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Ihre Pensionen gelten.
Zusätzlich sind Mütter und Väter in der Kindererziehungszeit, Bezieher von Elterngeld, Arbeitslose, Studenten mit einem Nebenjob und sogar einige Selbständige, die kraft Gesetzes pflichtversichert sind wie z. B. Hebammen und Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, anspruchsberechtigt und damit unmittelbar begünstigt.
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die o.g. Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere Partner die Förderung sichern. Der zweite Partner ist dann mittelbar förderberechtig.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner, also beispielsweise eine Ehefrau, die keinen rentenversicherungspflichtigen Beruf ausübt, können die Grundzulage sogar ohne eigene Beitragszahlungen erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Nicht förderberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind oder als geringfügig Beschäftigte von der Sozialversicherung befreit sind. Sie sind dann für die Riester-Rente mittelbar förderberechtigt.
Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen.
Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrags. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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