Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt jeweils pro Kind und nicht pro Elternteil.

Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei getrennter Veranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2000 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Dies kann auch durchaus Sinn machen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro.

Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:

  • Mutter: 2/3 von 4.000 Euro = 2.667 Euro
  • Vater: 2/3 von 1.500 Euro = 1.000 Euro

Da jedes Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.

Wenn sich Vater und Mutter darauf einigen, dass die Mutter beispielsweise einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und der Vater von 1.000 ansetzen darf, können sie 1.000 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen. 

Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.

Vorsicht: Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Wenn Sie beide Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten Sie also auch beide den Vertrag unterschreiben.

Bewertungen des Textes: Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 4

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt