(2013)
Wie viel kann ich als Schulgeld absetzen?
Wenn Ihr Kind eine private oder überwiegend privat finanzierte Schule besucht, können Sie 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Dabei gilt der Höchstbetrag pro Kind und wird jedem Elternpaar nur einmal zugestanden. Dabei werden die Kosten bei dem Elternteil berücksichtigt, das sie getragen hat. Haben die Eltern das Schulgeld gemeinsam bezahlt , kann sie jeder Kosten bis zum halben Höchstbetrag (2.500 Euro) geltend machen . Sie können jedoch mit Ihrem Ehepartner eine andere Aufteilung vereinbaren.
Sind Sie mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet oder leben von ihm getrennt, sollten Sie sich die Aufteilung genau überlegen, um die maximale Summe absetzen zu können.
Beispiel: Ein Kind besucht eine private Schule, die alle Voraussetzungen für den Schulgeldabzug erfüllt. Mutter und Vater sind nicht verheiratet. Die Mutter bezahlt 6.000 Euro Schulgeld im Jahr, der Vater 10.000 Euro.
Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:
- Mutter: 30 Prozent von 6.000 Euro = 1.800 Euro
- Vater: 30 Prozent von 10.000 Euro = 3.000 Euro
Da jedes Elternteil höchstens 2.500 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 4.300 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.
Wenn sich Vater und Mutter darauf einigen, dass der Vater beispielsweise einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und Mutter von 2.000 ansetzen darf, haben sie einen um 700 Euro höheren Schulgeldabzug den sie als Sonderausgaben geltend machen können.
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