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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Arbeitsstätte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitsstätte



Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Wohnort z.B. aufgrund eines Umzugs gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur Ihrer Arbeitsstätte.

In diesem Fall müssen Sie bei Lohnsteuer kompakt zwei Arbeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:

  • "Arbeitsstätte, Anschrift alter Wohnort"
    • Entfernung 25 km, 112 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Arbeitsstätte, Anschrift neuer Wohnort"
    • Entfernung 15 km, 118 Arbeitstage, 5-Tage-Woche

Tipp: Vergessen Sie nicht eventuell auch die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!

(2013): Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?



Was ist die Nichtaufgriffsgrenze?

Viele Finanzbeamte werden vielleicht bestreiten, dass es sie gibt. Und der Steuerzahler kann sich auch nicht darauf verlassen, dass er davon profitieren kann, denn einen Rechtsanspruch auf die Nichtaufgriffsgrenze gibt es nicht.

Nichtaufgriffsgrenzen sind Angaben – in der Regel Kleinbeträge – in der Steuererklärung bei der Finanzbeamte meist nicht so genau hinschauen und ohne Belege akzeptieren.

Hier einige Beispiele

Arbeitstage pro Jahr – für Entfernungspauschale:
Bei einer 5-Tage-Woche können Sie 230 Arbeitstage pro Jahr und bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage angeben.

Arbeitsmittel
In der Regel können Sie Kosten von bis zu 100 Euro für die Anschaffung und Pflege von Arbeitsmitteln (Kauf und Reinigung von Berufskleidung) ohne Belege in Ihrer Steuererklärung angeben.

Dienstreisen
Reisekosten von Dienstreisen, die sich selbst getragen haben, und die den Betrag von 250 Euro nicht überschreiten, können Sie in der Regel ohne entsprechende Nachweise in Ihre Steuererklärung eintragen.

(2013): Was ist die Nichtaufgriffsgrenze?


Feldhilfen

Anschrift Arbeitegeber I

Geben Sie hier die Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ihres Arbeitgebers ein.

Anhand der Anschrift Ihres Arbeitgebers und der Anschrift Ihres Wohnortes, die Sie im Bereich der persönlichen Angaben erfasst haben, kann Lohnsteuer kompakt auf der Folgeseite die Wegstrecke für Sie zur Berechnung der Entfernungspauschale ermitteln.

Arbeitstage pro Woche

Geben Sie hier die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. ein Wert zwischen ("1" und "7").

Die Anzahl der Arbeitstage dient dem Finanzamt dazu, die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu überprüfen. Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) für sind bei einer:

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Die Angabe dient nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.

Urlaubs- und Krankheitstage

Geben Sie hier die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage im Steuerjahr 2013 an.

Die Angabe dient nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.

Anhand der Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage kann das Finanzamt die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (auf der Folgeseite) auf Plausibilität prüfen.

Kosten für ÖPNV

Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind.

Arbeitstage im Zeitraum

Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie im Steuerjahr 2013 diese Arbeitsstätte aufgesucht haben. Auch Tage an denen Sie nur Teilzeit gearbeitet haben, werden voll berücksichtigt.

Übliche Werte bei der Steuererklärung sind unter Berücksichtung der Wochenenden, Feier- und Urlaubstage pro Jahr bei einer

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Einfache Entfernung (in km)

Geben Sie hier die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte an.

Entfernung mit Google Maps ermitteln:

  1. Klicken Sie auf den Button, um die Entfernung mit Google Maps zu ermitteln.
  2. Wenn Sie Ihre Anschrift und die Ihres Arbeitgebers bereits hinterlegt haben, werden diese Angaben für die Ermittlung der Entfernung automatisch herangezogen.
  3. Ansonsten tragen Sie die Startadresse (Wohnung) und Zieladresse (Arbeitgeber) ein.
  4. Stimmt die vorgeschlagene Wegstrecke nicht mit der tatsächlichen überein, können Sie den Weg in der Karte durch Ziehen verändern.
  5. Mit dem Button [Übernehmen] wird der ermittelte Wert in das Feld "Einfache Entfernung" übernommen.

Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.

davon mit eigenem Pkw zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 15 Kilometer, die Sie vollständig mit dem PKW zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld 15 Kilometer ein.

Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per Park and Ride zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 20 Kilometer und in das Feld "davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt" 5 Kilometer ein.

davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich mit anderen Verkehrsmitteln (Öffentlicher Personennahverker, Fahrrad, zu Fuß, etc.) als dem eigenen PKW zur Arbeit zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 12 Kilometer, die Sie vollständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 12 Kilometer ein.

Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per Park and Ride zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 5 Kilometer und in das Feld "davon mit eigenem Pkw zurückgelegt" 20 Kilometer ein.

davon mit Sammelbeförderung zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Rahmen einer sogenannten "Sammelbeförderung" zurückgelegt haben. Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Beförderung mehrerer Arbeitnehmer organisiert und veranlasst. Sie darf nicht in die Entscheidungsbefugnis des Arbeitnehmers fallen.

Beispiel: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer, die Sie vollständig per Sammelbeförderung zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 10 Kilometer ein.

Eine freiwillige Fahrgemeinschaft ist keine steuerfreie Sammelbeförderung.

Wichtiger Hinweis: Bei einer steuerfreien Sammelbeförderung kann der Arbeitgeber seit dem 1.1.2004 keine Entfernungspauschale mehr geltend machen.


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