(2013)
Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lebens- und Rentenversicherungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen war und ist nur für klassische kapitalbildende Verträge gegeben. Die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung können dageegen nicht als Sonderausgaben angesetzt werden, da sie nicht zu den geförderten Sparformen gehört.
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist also nicht steuerlich absetzbar und die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Gefördert werden fondsgebundene Lebensversicherung lediglich als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. im Bereich der Basis-Rente (Rürup-Rente) nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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