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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?

Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Die Beiträge sind grundsätzlich im Rahmen der "anderen Versicherungen" als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Doch ein steuerlicher Abzug scheitert meistens, weil der mögliche Abzugshöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro mit Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft ist.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, und die Beiträge können nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Gefördert werden fondsgebundene Lebensversicherung lediglich als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. im Bereich der Basis-Rente (Rürup-Rente) nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben begünstigt.

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