Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Die Beiträge sind grundsätzlich im Rahmen der "anderen Versicherungen" als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
Doch ein steuerlicher Abzug scheitert meistens, weil der mögliche Abzugshöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro mit Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft ist.
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, und die Beiträge können nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Gefördert werden fondsgebundene Lebensversicherung lediglich als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. im Bereich der Basis-Rente (Rürup-Rente) nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben begünstigt.
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.