(2024)
Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Selbstständige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden haben die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Diese Versicherung wird als "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" bezeichnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Gründung oder Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Alternativ wird auch der Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) akzeptiert, unabhängig von der Dauer.
Wichtige Frist:
Die freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.
Beitragshöhe
Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich nach der Bezugsgröße der Sozialversicherung:
- Bezugsgröße West (2024): 3.535 Euro/Monat
- Bezugsgröße Ost (2024): 3.465 Euro/Monat
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Wenn die Selbstständigkeit scheitert, erhält der Versicherte Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird in der Regel anhand des früheren Bruttogehalts als Arbeitnehmer berechnet, sofern Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Falls diese 150 Tage nicht nachgewiesen werden können, wird das Arbeitslosengeld anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts ermittelt. Dieses richtet sich nach der beruflichen Qualifikation und wird von der Arbeitsagentur festgelegt.
Versicherung für Pflegepersonen
Seit 2017 gibt es eine Pflichtversicherung für Pflegepersonen (§ 26 Abs. 2b SGB III):
- Pflichtversichert sind Personen, die ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, um Angehörige mit Pflegegrad 2 bis 5 zu pflegen (mindestens 10 Stunden wöchentlich auf zwei Tage verteilt).
- Voraussetzung: Die Pflegeperson muss vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen oder arbeitslos gemeldet gewesen sein.
- Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt die Pflegekasse.
Als beitragspflichtiges Einkommen für Pflegepersonen gilt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. 2024 beträgt diese:
- Alte Bundesländer: 3.535 Euro
- Neue Bundesländer: 3.465 Euro
Versicherung in der Elternzeit
Eltern, die nach dem dritten Lebensjahr ihres Kindes eine Elternzeit gemäß § 15 BEEG in Anspruch nehmen, können sich seit dem 1.8.2016 ebenfalls freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern (§ 28a Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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