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(2013) Was soll ich bei der Rentenanpassung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Was soll ich bei der Rentenanpassung angeben?

Unter der Rentenanpassung müssen Sie die Differenz zwischen Ihrer aktuellen monatlichen Rente und Ihrer Rente aus dem Jahr angeben, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde. Dieser steuerliche Freibetrag wird in dem Jahr nach Ihrem Rentenbeginn festgelegt, da er aus Ihrer erhaltenen Rente abzüglich unter anderem der Werbekosten errechnet wird. Der Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Die Rentenanpassung finden Sie auf der Rentenanpassungsmitteilung oder Sie fragen bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung nach.
Auf diese Weise sind alle zukünftigen Rentenerhöhungen voll zu versteuern, denn der Freibetrag bleibt gleich trotz der Erhöhungen.

Sind Sie 2006 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2007 festgeschrieben.
Beispiel: Die Rentenanpassung ist somit die Differenz zwischen den Rentenbezügen von 2007 und 2009. Wenn die Renten angepasst werden, dann geschieht dies regelmäßig zum 1.07. eines Jahres.

z.B. 2007: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 = 12.636 Euro und
2009: 6 x 1.080 Euro + 6 x 1.090 Euro = 13.020 Euro
= 384 Euro Rentenanpassung.

Um die Rentenanpassung für 2010 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2010 die Rentenbezüge 2007 ab.
Tipp: Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil Ihnen andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.

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