Was soll ich bei der Rentenanpassung angeben?
Bei der Rentenanpassung müssen Sie die Differenz zwischen Ihrer aktuellen monatlichen Rente und der Rente angeben, die Sie im Jahr nach Ihrem Rentenbeginn erhalten haben. Der steuerliche Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgelegt und gilt lebenslang. Dieser Freibetrag bleibt trotz späterer Rentenerhöhungen unverändert, weshalb die Rentenanpassung vollständig zu versteuern ist.
Ermittlung der Rentenanpassung
Die Rentenanpassung ist die Differenz zwischen den Rentenbezügen des aktuellen Jahres und den Bezügen aus dem Jahr, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde. Sie können diese Differenz Ihrer Rentenanpassungsmitteilung entnehmen oder bei Ihrem Versorgungsträger erfragen.
Beispiel:
- Rentenbezüge 2014: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 Euro = 12.636 Euro
- Rentenbezüge 2024: 6 x 1.380 Euro + 6 x 1.420 Euro = 16.800 Euro
- Rentenanpassung: 16.800 Euro – 12.636 Euro = 4.164 Euro
Tipp zur Rentenanpassung
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, z. B. durch Anrechnung anderer Einkünfte, zählen nicht zur Rentenanpassung. Nur regelmäßige Erhöhungen wie die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli sind relevant.
Rechner
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.