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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Haushalt:

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Haushalt:



Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen

Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich, d.h. ein im August überwiesener Betrag kann nur für den Unterhalt im August oder den Folgemonaten bestimmt sein. Beziehen sich die Unterstützungsleistungen nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern nur auf einzelne Monate, wird der Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen entsprechend gekürzt.

(2013): Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, aber nur wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die so genannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt.

Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleitungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen (Urteil des BFH vom 29.05.08 Az.: III R 23/07).

Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten.
Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozent für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.

Beispiel:
Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.
Nettoeinkommen: 24.000 Euro
1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
Abzüglich Ehepartner:-5 Prozent
Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
Verbleiben: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt.    
Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 8.004 Euro zzgl. KV-/PV-Beiträge (ESt-Erkl. 2010).

(2013): Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?

Auch gelegentliche oder einmalige Unterhaltsleistungen sind im Rahmen der Unterhaltsleistungen an bedürftige Perosnen steuerlich abziehbar.

Bei einer einmaligen Unterhaltszahlung nimmt das Finanzamt stets an, das diese dem Unterhaltsbedarf bis zum Jahresende dienen soll.  Der Unterhaltshöchstbetrag wird dann für die vorangegangenen Monate um jeweils ein Zwölftel gekürzt wird. Leisten Sie also eine Zahlung im September wird der Unterhaltshöchstbetrag um 8/12-tel gekürzt. Leisten Sie dagegen die Einmalzahlung gleich im Januar wird der Unterhaltshöchstbetrag  nicht gekürzt.

Eine Unterhaltsleistung im Januar sichert somit den vollen Unterhaltshöchstbetrag für das ganze Jahr, wenn die unterstützte Person auch das ganze Jahr bedürftig ist.

Unterhaltszahlung soll immer zur Deckung des Lebensbedarfs bis zur nächsten Zahlung reichen. Ob diese Zahlungen den anteiligen Höchstbetrag erreichen, spielt keine Rolle.

Ausnahme: Unterhaltszahlungen an den Ehegatten können immer bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt die zahlung erfolgt.

(2013): Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?


Feldhilfen

Wohnsitzland

Geben Sie hier an, in welchem Land die von Ihnen unterstützte Person ihren Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Lebt die Person im Ausland kann es zu einer Kürzung des maximalen Unterstützungsbetrages kommen.

Dauer der Unterstützung

Geben Sie hier den Zeitraum an, für den Sie Unterhaltsleistungen erbracht haben.

Der Unterstützungszeitraum beginnt z.B. mit der Unterstützung

  • von Kindern, wenn der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag wegfällt und die Kinder noch bedürftig sind, z. B. bei Arbeitslosigkeit des Kindes ab dem 21. Lebensjahr, bei Berufsausbildung des Kindes ab dem 25. Lebensjahr.
  • von anderen Personen mit Eintritt der Bedürftigkeit.
Unterhaltszahlungen

Geben Sie hier alle Zahlungen an, die Sie an die unterstützte Person geleistet haben.

Geben Sie auch den Zeitraum an, für den die Zahlung geleistet wurde.

Bargeldübergabe bei Familienheimfahrten

Bitte geben Sie in dem Formular das Datum der Einreise, das Datum der Geldübergabe und die Höhe des Geldbetrages, den Sie an den Ehegatten  übergeben haben, an.

Bargeldzahlungen ohne Nachweis können nur berücksichtigt werden, wenn

Ihr Nettomonatslohn

Tragen Sie hier bitte Ihren durschnittlichne Nettomonatslohn ein!


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