Wann muss ich meinen Gewinn aus Gewerbebetrieben gesondert feststellen?
Sie müssen Einkünfte gesondert feststellen, wenn für diese ein anderes Finanzamt als Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb an einem anderen Ort als Ihren Wohnort führen.
Auch wenn Sie an einer Gemeinschaft oder Personengesellschaft beteiligt sind, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Feststellung
Ihrem Wohnsitzfinanzamt wird die Höhe der auf Sie entfallenden Einkünfte mitgeteilt. Sie müssen deshalb immer das zuständige Finanzamt und die Steuernummer angeben, unter der diese Einkünfte festgesetzt werden. Kennen Sie die Höhe der Steuerfestsetzung nicht, tragen Sie in das entsprechende Feld „von Amts wegen“ ein.
(2013): Wann muss ich meinen Gewinn aus Gewerbebetrieben gesondert feststellen?
Wer gilt als Mitunternehmer?
Als Mitunternehmer gilt, wer zusammen mit wenigstens einem weiteren Partner Inhaber, Pächter und/oder Nutznießer eines Unternehmens ist.
Sie sind also in der Situation, die wirtschaftlichen Entscheidungen nur zusammen mit Ihrem/Ihren Geschäftspartner(n) treffen und anteilig über den Gewinn des Unternehmens entscheiden zu können. Eine solche Partnerschaft muss die Form einer Personengesellschaft haben, für die der Gesetzgeber drei spezielle Gesellschaftsformen vorsieht:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Die jeweilige Gesellschaftsform entscheidet darüber, in welchem Maße die Mitunternehmer am Gewinn partizipieren und wie das Unternehmen steuerlich zu behandeln ist. In der Steuererklärung geben Sie die Art des Unternehmens an, das Sie in Form einer Personengesellschaft als Mitunternehmer betreiben bzw. gepachtet haben. Mögliche Einträge können sein: "Handwerksbetrieb", "Immobilienmakler", "Gaststätte" etc. Neben diesen Angaben müssen Sie in der Steuererklärung zusätzlich die Steuernummer jedes Unternehmens und das jeweils zuständige Finanzamt eintragen.
Das Ergebnis der jeweiligen Gewinnermittlung wird in der Anlage G für Gewerbetreibende bzw. in der Anlage S für Freiberufler und sonstige Selbständige eingetragen.
(2013): Wer gilt als Mitunternehmer?
Was sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Auch eine gewerbliche Tätigkeit muss selbständig, d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung, und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Im Gegensatz zur selbständigen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, wenn die selbständige Betätigung nachhaltig und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs oder einer sonstigen selbständigen Tätigkeit anzusehen ist.
Die gewerbliche Tätigkeit unterliegt ferner im Gegensatz zur selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit der Gewerbesteuer.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind grundsätzlich
- Einkünfte als Einzelunternehmer
- Einkünfte als Mitunternehmer, z.B. aus einer Beteiligung an einer OHG, KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Einkünfte als atypisch stiller Gesellschafter
- Einkünfte aus Verlustzuweisungsgesellschaften, z.B. Abschreibungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften
- Gewinne aus Veräußerung eines Gewerbebetriebes, eines Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils
(2013): Was sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb?