(2013)
Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?
Negative Einkünfte oder Verluste aus diesen Leistungen können im selben Jahr mit Gewinnen gleichartiger Einkünfte gegengerechnet werden. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass Sie mit den sonstigen Leistungen auch einen Überschuss erzielen könnten. Ansonsten werden die Verluste aus den Leistungen nicht anerkannt, Sie müssen die Einnahmen aber auch nicht versteuern.
Tipp: Wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind, können sie ins Vorjahr übertragen werden und mit den dort erzielten Gewinnen gegengerechnet werden. Sie können die Verluste auch für das Folgejahr vortragen und mit den dann vermutlich erzielten Überschüssen gegenrechnen. Durch den Rück- oder Vortrag der Verluste mindern Sie ihr zu versteuerndes Einkommen im entsprechenden Jahr.
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