(2013)
Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildung absetzen?
Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, dann können Sie die Fahrtkosten dafür auch steuerlich geltend machen. Hier gilt, dass die Fahrtkosten voll absetzbar sind. Die klassische Pendlerpauschale bezieht sich auf den Weg von der Wohnung zur Arbeit, wobei hier 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden können. Dabei wird aber nur die einfache Wegstrecke gewertet (nicht Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet).
Bei einer Weiterbildung ist es jedoch anders. Die Fahrtkosten können in diesem Fall als Reisekosten für Dienstreisen abgerechnet werden. Denn eine Fortbildungsstätte, bei der Sie an Kursen und Seminaren teilnehmen, gilt nicht als Arbeitsort. Bei den Fortbildungskosten können Sie daher die kompletten Fahrtkosten absetzen, d.h. mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, legen sie auf der Seite "Fortbildungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkosten: X km an Y Tagen" an. Als Betrag geben Sie dann dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an; z.B. Fahrtkosten: 70 km an 5 Tagen >>> 70 km x 0,30 Euro/km x 5 Tage = 105,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten
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