(2013)
Was gehört zu den privaten Veräußerungsgeschäften?
Welche Gewinne oder Verluste so den privaten Veräußerungsgeschäften zählen, regelt §23 des Einkommensteuergesetzes. Steuerlich werden sie den sonstigen Einkünften zugerechnet.
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:
- Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
- Veräußerung sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres
Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel. Wenn man den genannten Gütern Einkünfte erzielt hat, steigt die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.
Nicht zu privaten Veräußerungsgeschäften zählen Gewinne oder Verluste, wenn sie einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden können. Die Veräußerung von Wertpapieren sowie diesbezüglichen Spekulationsgeschäften wird den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet, hier gilt die Abgeltungssteuer.
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