(2013)
Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?
Sind diese Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, können diverse Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren sind als Werbungskosten absetzbar.
Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem
- Transportkosten für eine Spedition oder
- einen Leihwagen und auch
- Reisekosten am Umzugstag.
Weiterhin können die Miet- und Mietnebenkosten, wie Heizung oder Strom der Zweitwohnung abgesetzt werden. Diese müssen jedoch angemessen sein. Für eine Person wird eine Wohnungsgröße von etwa 60 qm als angemessen betrachtet. Auch die Belastungen für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise
- Tisch,
- Bett,
- Schrank oder auch
- Küchen- und Badezimmereinrichtung
- Geschirr und Töpfe,
- Kaffeemaschine,
- Staubsauger sowie
- Tisch- und Bettwäsche.
Weiterhin absetzbar sind die
- Zweitwohnungsteuer,
- Aufwendungen für die Renovierung der Zweitwohnung vor Bezug und bei Auszug sowie
- Schadenskosten infolge eines Unfalls, der sich auf einer Heimfahrt ereignet.
Bei Anschaffungskosten bis 410 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden.