(2013)
Wie kann ich Arbeitsmittel abschreiben?
Wenn Sie für ein Arbeitsmittel mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 487,90 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) ausgeben, müssen Sie die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen, d.h. abschreiben. In jedem Jahr können Sie dann nur die jeweilige Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten geltend machen. Arbeitnehmer nutzen hierfür die lineare Abschreibung. Die Dauer der Abschreibung wird in den so genannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Hier einige Beispiele für gängige Arbeitsmittel:
Abschreibungsdauer verschiedener Arbeitsmittel
Mobilfunkendgeräte: 5 Jahre
Computer, Notebooks und Peripheriegeräte: 3 Jahre
Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte: 7 Jahre
Schreibmaschinen: 9 Jahre
Büromöbel: 13 Jahre
Tresore: 23 Jahre
Personenkraftwagen: 6 Jahre
Für das Jahr, indem Sie das Arbeitsmittel gekauft haben, ist der errechnete AfA-Betrag nur monatsgenau absetzbar. Für jeden Monat ein Zwölftel.
Ein Beispiel: Sie erwarben am 1.8.2013 aus beruflichen Gründen ein Notebook für 1.500 Euro. Die Nutzungsdauer wurde von der Finanzverwaltung auf drei Jahre gesetzt.
Es ergibt sich daher folgende lineare Jahresabschreibung: 1.500 Euro : 3 Jahre = 500 Euro
Abschreibung im Jahr 2013: 500 Euro : 5/12 = 209 Euro (für die Monate Aug bis Dez)
Abschreibung im 2. und 3. Jahr: jeweils 500 Euro
Abschreibung im 4. Jahr: 291 Euro (Restwert aus dem Jahr 2013)
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