(2013)
Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zwar zahlen Sie dann nicht weniger Einkommenssteuer voraus. Die unterjährige Belastung kann dennoch sinken. Denn der Kinderfreibetrag wird zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugezogen, die dadurch geringer ausfallen.
Sie müssen den Freibetrag bei Ihrem Finanzamt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerkarte
- Abstammungsurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde, wenn Sie nicht verheiratet sind
- ggf. Lebensbescheinigung für Kinder, die an einem anderen Wohnort gemeldet sind
Die Lebensbescheinigung darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein.
Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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