(2013)
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Umzugskostenpauschale
Für weitere Kosten können Sie eine Pauschale in Anspruch nehmen.
Für Umzüge bis zum 31.Juli liegtdie Umzugskostenpauschale bei 687 Euro für Ledige und bei 1.374 Euro für Verheiratete zuzüglich einem Erhöhungsbetrag von 303 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Wurde der Umzug am 01. August 2013 oder später durchgeführt, steigt die Pauschale auf 695 Euro (Verheiratete: 1.390 Euro) plus dem Erhöhungsbetrag von 306 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
In der Pauschale sind zum Beispiel die Kosten für folgende Posten enthalten:
- Wohnungsanzeigen
- Kosten für die Umschreibung des Personalausweises
- Neue Autokennzeichen
- Anschlusskosten elektrischer Geräte
- Ein- und Ausbaukosten von Haushaltsgeräten
- Schulbücher wegen Schulwechsel
Die Umzugskostenpauschale wird vom Finanzamt gruzndsätzlich ohne weitere Prüfung anerkannt. Werden Stattdessen die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht, erfolgt in der Regle eine Überprüfung der Ksoten, so dass diese einzeln nachgewiesen werden müssen.
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