Was bedeutet die Öffnungsklausel?
Was bedeutet die Öffnungsklausel?
Die Öffnungsklausel bezieht sich auf die nachgelagerte Besteuerung und soll eine ungerechte Übersteuerung vermeiden. Selbständige, die über mehrere Jahre freiwillig höhere Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt haben, können von der Öffnungsklausel profitieren, wenn ihre Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung lagen.
Beitragsbemessungsgrenze und freiwillige Zahlungen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu berechnet und legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Für Einkommen über dieser Grenze sind normalerweise keine Beiträge fällig, es sei denn, man leistet freiwillige Zahlungen – beispielsweise als Selbständiger.
Steuerliche Problematik
Ein Selbständiger hat freiwillig höhere Beiträge aus seinem versteuerten Einkommen gezahlt und erhält im Ruhestand eine höhere Rente. Ohne Öffnungsklausel müsste diese Rente mit dem vollen Besteuerungsanteil (im Jahr 2024: 83 %) versteuert werden, was zu einer zu hohen Besteuerung führen könnte.
Nutzung der Öffnungsklausel
Um dies zu vermeiden, kann der Rentner die Rente in einen freiwilligen und einen gesetzlichen Teil aufteilen lassen, sofern er mindestens zehn Jahre vor dem 31.12.2004 die höheren Beiträge gezahlt hat. Der Anteil der Rente, der auf den erhöhten Beiträgen basiert, wird dann mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.
Beispiel
Ein Rentner bezieht seit seinem 65. Lebensjahr eine Rente von 1.500 Euro monatlich. Wenn er nachweisen kann, dass 30 % der Rente auf erhöhten Beiträgen beruhen, wird diese Aufteilung vorgenommen:
- 70 % der Rente (1.050 Euro) werden normal besteuert.
- 30 % der Rente (450 Euro) werden mit einem Ertragsanteil von 18 % besteuert.
Ergebnis: Es müssen nur 8.280 Euro versteuert werden, anstatt 10.440 Euro ohne Öffnungsklausel.
Berechnung des Ertragsanteils
Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rentenzahlung:
- 64 Jahre: 19 %
- 65-66 Jahre: 18 %
- 67 Jahre: 17 %
Tipp zur Nutzung der Öffnungsklausel
Betroffene sollten beim Rentenantrag sicherstellen, dass der Teil der Rente, der auf den erhöhten Beiträgen beruht, korrekt aufgeteilt wird. Die Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers enthält alle notwendigen Informationen für das Finanzamt.
Rechner
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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