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(2024) Wie wird meine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk besteuert?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie wird meine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk besteuert?

Die Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gehören zur sogenannten Basisversorgung und werden wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert. Folgende Punkte sind wichtig:

Besteuerungsanteil

Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Renten ab 2024 liegt er bei 83 %. Dieser Anteil steigt jährlich um einen halben Prozentpunkt an, bis er im Jahr 2058 die vollen 100 % erreicht (§ 22 Nr. 1. a) aa) EStG, geändert durch das "Wachstumschancengesetz").

Rentenfreibetrag

Im zweiten Rentenbezugsjahr wird der verbleibende Restbetrag nach Abzug des Besteuerungsanteils als persönlicher Rentenfreibetrag festgelegt. Dieser Betrag bleibt lebenslang unverändert und steuerfrei.

Versteuerung ab dem dritten Jahr

Ab dem dritten Rentenbezugsjahr ist die Rente nach Abzug des Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro zu versteuern. Jede Rentenerhöhung ist in vollem Umfang steuerpflichtig.

Werbungskosten

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag von 102 Euro. Höhere Ausgaben wie Steuerberatungskosten oder Kosten für Rentenberatung können Sie zusätzlich angeben, müssen jedoch nachgewiesen werden.

Achtung: Der Rentenfreibetrag bleibt bis zum Lebensende gleich. Bei Rentenerhöhungen muss der Betrag über dem Freibetrag vollständig versteuert werden.

Beispiel:

Hans Müller ging 2009 in Rente und erhält 2024 eine Rente von 15.000 Euro. Davon sind 3.000 Euro Rentenerhöhungen, die seit 2009 dazugekommen sind. Sein Rentenfreibetrag, der 2009 festgelegt wurde, bleibt bei 5.040 Euro. 58 % seiner ursprünglichen Rente von 12.000 Euro, also 6.960 Euro, sind steuerpflichtig.

Da der Rentenfreibetrag unverändert bleibt, sind die 3.000 Euro Rentenerhöhungen vollständig steuerpflichtig. Die steuerpflichtige Rente für 2024 beträgt also:

  • Steuerpflichtiger Anteil der ursprünglichen Rente: 6.960 Euro
  • Plus Rentenerhöhungen: 3.000 Euro

Insgesamt sind 9.960 Euro steuerpflichtig. Da dies unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) liegt, muss Hans Müller trotz der Rentenerhöhungen keine Steuern zahlen.

Würde Hans Müller 2024 in Rente gehen und eine Rente von 15.000 Euro erhalten, wären 83 % (12.450 Euro) steuerpflichtig. In diesem Fall müsste er eine Steuererklärung abgeben.

 

Rechner
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